Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Ansprech-Partner


Zuständigkeit:

  • Sozialraum Mansfeld-Südharz - alle Hilfen/Leistungen nach § 32 SGB VIII
    Sozialraum Sangerhausen - alle Hilfen/Leistungen nach §§ 19, 20, 27(1-3), 34 35, 35a 40, 41, 42 SGB VIII


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe / EntgelteStandort Eisleben / Haus 1Raum 1.040 34 64 - 535 34 32
Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe / umAStandort Eisleben / Haus 1Raum 1.07a0 34 64 - 535 35 15

Zuständigkeit:

  • Sozialraum Mansfeld-Südharz - alle Hilfen/Leistungen nach § 33 SGB VIII für Kinder mit den Geburtstagen 1. - 15. des Monats
    Sozialraum Eisleben - alle Hilfen/Leistungen nach §§ 19, 20, 27(1-3), 34 35, 35a 40, 41, 42 SGB VIII


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin Wirtschaftliche JugendhilfeStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.020 34 64 - 535 34 39

Zuständigkeit:

  • Sozialraum Mansfeld-Südharz - alle Hilfen/Leistungen nach § 33 SGB VIII für Kinder mit den Geburtstagen 16. - 31. des Monats
    Sozialraum Hettstedt - alle Hilfen/Leistungen nach §§ 19, 20, 27(1-3), 34 35, 35a 40, 41, 42 SGB VIII


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin Wirtschaftliche JugendhilfeStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.030 34 64 - 535 34 38

Zuständigkeit:

  • Sozialraum Mansfeld-Südharz - alle ambulanten Hilfen/Leistungen nach §§ 29, 30 u. 31 SGB VIII


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Haushalts-Planung / Haushalts-Durchführung, Sachbearbeiter Wirtschaftliche JugendhilfeStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.010 34 64 - 535 34 77

Zuständigkeit:

  • Sozialraum Mansfeld-Südharz - alle umA Hilfen, einschließlich Krankenkosten, Kostenheranziehung, Anmeldung und Überwachung, Kostenerstattung nach § 89d SGB VIII


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe / umAStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.040 34 64 - 535 34 36

Aufgaben / Funktionen

Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) ist die Übernahme der Kosten der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfen für junge Volljährige im ambulanten, teilstationären und vollstationären Rahmen einschließlich der Bearbeitung von Beihilfen für Pflegeeltern und Pflegefamilien.

Bei Leistungen, bei denen das Jugendamt auch für den Lebensunterhalt der Kinder oder Jugendlichen aufkommt (Pflegestellen, Heimerziehung), wird ein so genannter Kostenbeitrag von den Eltern sowie von den Kindern und Jugendlichen (Unterhaltspflichtigen bzw. der Hilfeempfänger) erhoben. Dies gilt auch für teilstationäre Leistungen (z.B. Tagesgruppen). Die WJH berät über Umfang und Höhe der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe. Der Kostenbeitrag wird von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnet und festgesetzt.

Mögliche Einnahmen (Erträge) der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind neben dem oben genannten Kostenbeitrag der Eltern so genannte Ersatzleistungen wie Waisenrente, Berufsausbildungsbeihilfen, Ausbildungsförderung.

Finanzielle Hilfen für Kinder- und Jugendliche - ÜBERSICHT


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