Übernahme der Gebühr für Tageseinrichtungen/Tagespflege

Übernahme der Gebühr für Tageseinrichtungen/Tagespflege

Ansprech-Partner


Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sachbearbeiterin Servicebereich: Annahme & Ausgabe von AnträgenStandort Eisleben / Haus 3Raum 10 34 64 - 535 34 71
Sachbearbeiterin KiTa-GebührenübernahmeStandort Eisleben / Haus 3Raum 30 34 64 - 535 34 37
Sachbearbeiterin KiTa-GebührenübernahmeStandort Eisleben / Haus 3Raum 40 34 64 - 535 34 67
Sachbearbeiter Anträge KiTa-Platz / KiTa-GebührenübernahmeStandort Eisleben / Haus 3Raum 50 34 64 - 535 34 84
Sachbearbeiterin KiTa-GebührenübernahmeStandort Eisleben / Haus 3Raum 80 34 64 - 535 34 68
Sachbearbeiterin Anträge KiTa-Platz / KiTa-GebührenübernahmeStandort Eisleben / Haus 3Raum 90 34 64 - 535 35 23

Aufgaben / Funktionen

Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82-85, 87, 88 SGB XII.

Benötigte Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachstehenden Unterlagen benötigt. Die vollständige Vorlage der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung des Antrages.

Mit der unterzeichneten Einwilligungserklärung wird das Jugendamt berechtigt, den übernommenen Elternbeitrag direkt an den freien Träger zu überweisen.

  • ALG II – Bescheid oder Arbeitslosengeld (ALG I)
  • Lohn-/Gehaltsnachweis (für die letzten 3 Monate)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung bei Selbständigkeit, Einkommenssteuerbescheid
  • Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Gründungszuschuss
  • Erziehungsgeld
  • Eingliederungshilfe
  • BAföG; BAB, Immatrikulationsbescheinigung
  • Renten (letzte Anpassung)
  • Kindergeld (Kontoauszug)
  • Unterhaltsansprüche/Unterhaltsvorschusszahlungen
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kinderzuschlag zum Kindergeld gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz

Zusätzlich sind nachfolgende Nachweise über notwendige Aufwendungen/Belastungen einzureichen:

  • Gebührenbescheid des Trägers der Einrichtung
  • aktueller Mietkostennachweis
  • Wohngeldbescheid
  • bei eigenen Grundstücken Nachweis über Hauslasten
  • Schuldzinsen und dauernde Lasten
  • Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
  • Unterlagen zu Unterhaltsverpflichtungen
  • Nachweis über notwendige Versicherungen

Die Leistungen werden ab Monat des Eingang des Antrags bei der zuständigen Stelle gewährt.

Tageseinrichtungen / Tagespflege (KiFöG) - ÜBERSICHT


Seiten-Werkzeuge