Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Richtlinie und Antragsformulare

Jugendförderung

Jugendarbeit / Jugendschutz / Jugendsozialarbeit - Koordination Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Richtlinie und Antragsformulare

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Richtlinie und Antragsformulare

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Richter, SusanKoordination Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / JugendschutzStandort Eisleben / Haus 2Raum 4.050 34 64 - 535 34 31susan.richter@lkmsh.de

Aufgaben / Funktionen

Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt insbesondere auf der Grundlage der §§ 11 bis 14 SGB VIII sowie der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Mansfeld-Südharz und unter Maßgabe des aktuell gültigen Teilplans "Fortschreibung Mittelfristige Teilplanung - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 – 14 SGB VIII) im Landkreis Mansfeld-Südharz für die Jahre 2020 - 2024" (BERICHT/ANHANG).

Die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Landkreis Mansfeld-Südharz können eine Förderung für Leistungen und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erhalten. Hierzu bedarf es einer Antragstellung bis spätestens zum 01. Oktober des Jahres für Projekte und Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen.

Ziel der Förderung ist es, im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, jungen Menschen und ihren Familien zur Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung, wie auch zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen bedarfsgerechte Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zur Verfügung zu stellen.

Die Angebote sollen dabei an die Interessen, Wünsche und Bedürfnisse der jungen Menschen und ihrer Familien anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Junge Menschen sollen dabei zur Selbstbestimmung befähigt, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt, sowie ihre soziale Integration gefördert werden.

Zudem soll die Förderung zur Verständigung und Toleranz, zur Verbesserung des Dialogs zwischen den Generationen sowie zur Integration von ausländischen jungen Menschen beitragen. Die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen, die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen und die Umsetzung von geschlechtergerechte Kinder- und Jugendarbeit werden dabei als verbindliche Qualitätsstandards erklärt.

Die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Mansfeld-Südharz sowie die aktuellen Antragsformulare für die Gemeinden und freien Träger der Jugendhilfe finden Sie im nachfolgendem Abschnitt. Die Formulare für die Verwendungsnachweise finden Sie im letzten Abschnitt auf dieser Seite.

Die Formulare können Sie direkt online ausfüllen, speichern, anschließend drucken, unterschreiben und danach auf dem Postweg versenden. Das Jugendamt möchte Sie bitten, diese Funktionen zu nutzen, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten.

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