Kindeswohlgefährdung - Gefährdungsmeldungen und Gefährdungsverdachtsmeldungen

Erziehungshilfen für Kinder u. Jugendliche: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Bezirkssozialarbeit - Bereitschaftsdienst

Im Falle von Not- und Krisensituationen außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. am Wochenende) erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Jugendamt für eine Gefährdungsmeldung oder Gefährdungsverdachtsmeldung über die Rettungsleitstelle des Landkreises.

Sie erreichen den Bereitschaftsdienst des Jugendamts über die


Rettungsleitstelle Mansfeld-Südharz


Telefon-Nummer - 0 34 64 - 56 98 89 10


Notruf-Nummer - 112

Hier erreichen Sie das Jugendamt für eine Gefährdungsmeldung oder Gefährdungsverdachtsmeldung während der üblichen Öffnungszeiten.

Ansprech-Partner


Team 1 zuständig für: Lutherstadt Eisleben, Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Stadt Gerbstedt

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
BezirksozialarbeiterinStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.07a0 34 64 - 535 35 13
BezirksozialarbeiterinStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.170 34 64 - 535 35 14
BezirksozialarbeiterinStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.070 34 64 - 535 34 82
BezirksozialarbeiterinStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.180 34 64 - 535 35 19
BezirksozialarbeiterinStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.23a0 34 64 - 535 34 19
BezirksozialarbeiterinStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.160 34 64 - 535 34 14
Teilhabe / IntegrationStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.130 34 64 - 535 34 18

Team 2

zuständig für: Stadt Hettstedt, Stadt Mansfeld, Stadt Arnstein

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
BezirksozialarbeiterinStandort HettstedtRaum 190 34 64 - 535 34 94
BezirksozialarbeiterinStandort HettstedtRaum 200 34 64 - 535 34 98
BezirksozialarbeiterinStandort HettstedtRaum 180 34 64 - 535 34 95
BezirksozialarbeiterinStandort HettstedtRaum 220 34 64 - 535 34 93
BezirksozialarbeiterinStandort HettstedtRaum 210 34 64 - 535 34 96
BezirksozialarbeiterinStandort HettstedtRaum 250 34 64 - 535 34 99

Team 3

zuständig für: Stadt Sangerhausen, Verbandsgemeinde Goldene Aue, Einheitsgemeinde Südharz, Stadt Allstedt

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
BezirkssozialarbeiterStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.150 34 64 - 535 34 24
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.160 34 64 - 535 34 21
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.080 34 64 - 535 35 27
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Hüttenstrasse0 34 64 - 535 34 54
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.090 34 64 - 535 34 22
BezirkssozialarbeiterStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 1.070 34 64 - 535 34 81
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Hüttenstrasse0 34 64 - 535 34 20
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.020 34 64 - 535 35 12
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Hüttenstrasse0 34 64 - 535 35 21
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.140 34 64 - 535 34 23
BezirksozialarbeiterinStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.070 34 64 - 535 35 11

Kinder richtig schützen - eine schwierige Gratwanderung

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden.

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund auf­zuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Beim Kinderschutz muss zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf?

KinderSchutz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts bzw. des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte.

Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist?

Diese Gefährdungseinschätzungen müssen die Fachkräfte im Bereich Bezirkssozialarbeit tagtäglich in oft komplexen und undurchsichtigen familiären Situationen treffen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, vor allem auch, wenn Eltern nicht mitwirken.

Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Anforderungen angemessen und richtig reagieren, wird die Qualität der Arbeit stets überprüft und weiterentwickelt.

Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlerge­hen sicherzustellen (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen). Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.

Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.

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