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 +<btn type="primary" size="lg" block="true" disabled="true"> Kindeswohlgefährdung -  Beratung und Begleitung bei der Risikoeinschätzung </btn>
  
 +<tabs justified="true" fade="true">
 +  * [[start|Kindeswohlgefährdung
 +verhindern
 +ÜBERSICHT]]
 +  * [[RisikoEinschaetzung_KiSchuF|Kinderschutz-Fachkräfte
 +bei Träger und 
 +Einrichtungen]]
 +  * [[RisikoEinschaetzung_InSoF|Koordinierungsstelle
 +Fachkräfte im Kinderschutz
 +InSoFa]]
 +  * [[RisikoEinschaetzung_PSYD|Beratung 
 +bei Kindeswohlgefährdung
 +§ 8b SGB VIII]]
 +</tabs>
 +
 +<btn type="primary" size="lg" block="true" disabled="true">Fachkräfte im Kinderschutz - InSoFa</btn>
 +.
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 +<col sm="6">
 +<panel type="default" title="Insoweit Erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (InSoFa)">
 +
 +Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?
 +
 +Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Seitdem haben alle Personen, die  in  beruflichem  Kontakt  mit  Kindern  oder  Jugendlichen  stehen,  bei  der  Einschätzung  einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft. Dieser   Anspruch   besteht   gegenüber   dem   Jugendamt.   Dies   ergibt   sich   aus   §   8b   Absatz   1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
 +Der  Kreis  der  Anspruchsberechtigten  ist  dabei  bewusst  weit  gehalten.  Es  sind  alle  Personen einbezogen, die bei ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
 +
 +Das   können   etwa   Erzieherinnen,  Tagesmütter   und  Tagesväter,   Lehrkräfte,  Ärzte,   Hebammen, Personal in Schulen, Psychologen, Mitarbeiterinnen von Musik- oder Ballettschulen, Fußballtrainer sein. Aber  auch Ausbilder  und  Kolleginnen  und  Kollegen  von  Jugendlichen  im  Einzelhandel,  der Gastronomie und Hotellerie haben einen Beratungsanspruch.
 +Kurz  gesagt:  Jeder,  der  hauptberuflich  oder  nebenamtlich  auf  Honorarbasis  mit  Kindern  und Jugendlichen  arbeitet,  kann  sich  bei  der  Einschätzung  einer  Kindeswohlgefährdung  kostenfrei beraten lassen.
 +
 +Für     diese     Beratungen     gibt     es     »insoweit     erfahrene     Fachkräfte«.     Diese     sind     auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und haben viel praktische Erfahrung darin, Gefahren für das Kindeswohl zu beurteilen und Sie zu beraten, was als nächstes zu tun ist.
 +
 +Die Mitwirkung einer solchen qualifizierten Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für   ein   Kind   oder   einen   Jugendlichen   im   Einzelfall   trägt   für   Sie   zu   einer   größeren Handlungssicherheit   bei.   Häufig   sind   nämlich   die  Anhaltspunkte   für   eine   Gefährdung   nicht eindeutig.
 +
 +Die Beratung wird zunächst in anonymisierter Form durchgeführt. Es geht dabei um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder  der  Jugendliche  akut  gefährdet  ist,  benötigt  das  Jugendamt  genauere  Angaben,  um  den notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.
 +
 +Sie  möchten  im  Kontext  der  Einschätzung  einer  Kindeswohlgefährdung  die  Beratung  durch  eine Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) in Anspruch nehmen? Im Landkreis Mansfeld-Südharz erfolgt die Vermittlung eines Beratungstermins über die //Koordinierungsstelle für die "insoweit erfahrenen Fachkräfte" - Fachberatung Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung//.
 +</panel>
 +</col>
 +<col sm="6">
 +<panel type="default" title="Anmeldung für Fachberatung zur Risikoeinschätzung" >
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 +<TEXT align="center"> Fachkräfte nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. </TEXT>
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 +----
 +                                                                                                                                                                                         
 +<TEXT align="center">Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt e.V. \\ Erziehungs- und Familienberatungsstelle </TEXT>  
 +<TEXT align="center" size="larger" transform="uppercase">**Koordinierungsstelle für die\\ "insoweit erfahrenen Fachkräfte"\\ \\ Fachberatung \\ Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung** </TEXT>  
 +\\
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 +----
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 +<TEXT align="center">KONTAKTDATEN </TEXT>  
 +<TEXT align="center">Straße Glück Auf 41 </TEXT>  
 +<TEXT align="center">06526 Sangerhausen </TEXT>  
 +<TEXT align="center">Telefon:   0 34 64     57 29 45 </TEXT>  
 +<TEXT align="center">E-Mail:  asfw-eb-sangerhausen@t-online.de </TEXT>  
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 +----
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 +<TEXT align="center">SPRECHZEITEN </TEXT>  
 +<TEXT align="center">Montag u. Dienstag </TEXT>  
 +<TEXT align="center">9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr </TEXT>  
 +<TEXT align="center">Mittwoch u. Donnerstag u. Freitag </TEXT>  
 +<TEXT align="center">9:00  - 12:00 Uhr </TEXT>   
 +\\                                                                                                            
 +</panel>
 +</col>
 +</grid>
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 +<accordion>
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 +<panel type="default"  icon="fa fa-folder-open"  title="Übersicht zum Ablauf der Fachberatung zur Risikoeinschätzung" >
 +{{ :A_02_FachWissen:AlarmMeldung:koordineirungsstelle_02_insofa.png?nolink |}}
 +</panel>
 +</accordion>
 +
 +<btn type="success" size="xs" icon="fa fa-download" block="true">[[https://www.netzwerk-kinderschutz-msh.de/_media/A_02_FachWissen/AlarmMeldung/kwg_ah_insofa_flyer_2016-08.pdf|
 +- Insoweit Erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (InSoFa) - 
 +- Beratung und Begleitung bei der Risikoeinschätzung einer Kindeswohlgefährdung -
 +- INFORMATIONSBROSCHÜRE -]] </btn> 
 +
 +<btn type="primary" size="lg" block="true" disabled="true"></btn>
 ---- struct data ---- ---- struct data ----
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