Was macht das Jugendamt, damit Kinder gesund aufwachsen ?

Mit einer breiten Palette von Angeboten stärkt, fördert und unterstützt das Jugendamt Kinder, Jugendliche und Eltern um Krisen und Gefahren vorzubeugen :

  • Schon mit Beginn der Schwangerschaft steht das Jugendamt (werdenden) Müttern und Vätern in allen Erziehungsfragen zur Seite. Mit einem Handbuch für Eltern, einem persönlichen Besuch nach der Geburt o. ä. informieren die Jugendämter junge Eltern darüber, welche Angebote rund um das gesunde Aufwachsen von Kindern in ihrem Ort gibt. Vielfältige Kurse z.B. in Familienbildungsstätten geben Antworten auf konkrete Erziehungsfragen. Eigene Angebote klären Jugendliche darüber auf, wie sie sich vor Gefahren durch Alkohol, Drogen und neuen Medien oder vor Gewalt und Mobbing schützen können.

  • Eltern müssen nicht die alleinige Verantwortung dafür tragen, dass Kinder gut aufwachsen können. Das Jugendamt stellt viele bereit, die Familien täglich nutzen: Kinderkrippen und Kindertagesstätten, Jugendzentren und Nachmittagsbetreuung an Schulen bieten Kindern und Jugendlichen neben der Familie weitere Orte, wo sie lernen, sich selbst erproben und ihr Selbstbewusstsein entwickeln können.

  • Erziehung ist kein Kinderspiel – deshalb ist es gut, wenn Eltern Beratung in Anspruch nehmen. Manchmal hilft ein offenes Ohr, ein Rat, ein klärendes Gespräch. Dafür gibt es Beratungsstellen, Notruf-Hotlines oder auch die Sozialen Dienste in den Jugendämtern. In offenen Sprechstunden finden Mütter und Väter kostenfrei und ohne Formalitäten Ansprechpersonen für alle Erziehungsfragen. Die Fachkräfte helfen, dass sich Konflikte und Probleme nicht zu Krisen und Gewalt ausweiten. Dabei stehen die Beratungsangebote allen offen:


    • Nicht nur Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern auch Mädchen und Jungen haben das Recht, sich mit ihren Fragen und Nöten an Beratungsstellen bzw. das Jugendamt zu wenden – in Krisensituationen auch ohne, dass die Eltern es gleich erfahren müssen.


  • Manchmal ist der Alltag so belastend, dass Gespräche nicht ausreichen. In solchen Situationen haben die Eltern ein Recht auf eine Hilfe zur Erziehung. Das kann eine sozialpädagogische Familienhilfe sein, die einige Stunden in der Woche bei der Alltagsorganisation unterstützt. Das kann aber auch eine Betreuungsperson oder eine (vorüber-
    gehende) Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie oder einem Heim sein.

    Generell gilt: Die Jugendämter planen und organisieren, welche Hilfen und Angebote vor Ort sinnvoll und erforderlich sind und finanzieren diese. Die Leistungen selbst werden dann von den Jugendämtern und von freien Trägern wie z. B. gemeinnützigen Vereinen oder kirchlichen Einrichtungen angeboten.

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