Kinderschutz als Aufgabe des Jugendamts

Kinderschutz als Aufgabe des Jugendamts .


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Die meisten Kinder wachsen sicher und behütet auf. In der Regel sind es die Eltern, die sich kümmern und die alles geben, damit ihre Kinder zu starken und selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen.

Manchmal geraten Kinder aber auch in existentielle Not, erleben Gewalt und Vernachlässigung innerhalb ihrer Familie und drohen in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen. Vielleicht sind angesichts der Sorgen der Eltern die Kinder aus dem Blick geraten. Vielleicht halten aber auch Jugendliche den Druck nicht mehr aus, verweigern die Schule oder laufen von zu Hause weg.

In solchen Situationen brauchen Eltern Hilfe und Unterstützung, damit sie wieder verantwortlich für ihre Kinder sorgen können. In solchen Situation brauchen aber auch Kinder und Jugendliche jemanden, der ihnen zur Seite steht, sich für ihre Rechte einsetzt und sie wirksam vor Gewalt und Vernachlässigung schützt.

Beides leistet die Jugendämter. Sie unterstützen Eltern auf vielfältige Weise bei der Erziehung. Sie sorgen aber auch von sich aus aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in ihrer Entwicklung gefährdet sind. Das ist keine leichte Aufgabe. Wie die Jugendämter ihre Arbeit im Kinderschutz gestalten, darüber können Sie sich hier informieren.

(Quelle: Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter; c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz; Landesjugendamt; Postfach 2964; 55019 Mainz. Redaktion und Gestaltung AG Öffentlichkeitsarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter. Stand: April 2013. Fotos: BAG Landes- jugendämter, Stadt Bochum, neues handeln. Anpassungen und Veränderungen des Texts sind erfolgt! Die Orginal-Broschüre können Sie erhalten, wenn Sie das Bild oben links anklicken!)


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