Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle (ABI) - Sangerhausen

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Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle - Sangerhausen (ABI)

Bei Beratungsbedarf sprechen Sie uns während der
"OFFENEN SPRECHZEIT"
jeweils Montags von 9:00 bis 11:00 Uhr an
oder vereinbaren Sie unter
der angegebenen Telefonnummer einen Termin.
In Trägerschaft des
Arbeits- und Bildungsinitiative e.V. (ABI)
Lengefelder Straße 15
06526 Sangerhausen
Tel.:0 34 64 - 51 51 97
Fax: 0 34 64 - 51 88 03
e-mail: astrid.hoffmann@abi-sangerhausen.de
Internet: www.abi-sangerhausen.de
SEKRETARIAT / ANMELDUNG
Frau Astrid Hoffmann
FACHBERATERINNEN/ FACHBERATER
Verbraucherinsolvenzberatung - Petra Kotzur (Volljuristin)
Soziale Schuldnerberatung - Julia Kurch (Diplomsozialwirtin)

Die Schuldner – und Insolvenzberatung richtet sich an überschuldete bzw. von Überschuldung bedrohte Personen und hilft, Wege aus der Überschuldung zu finden und zu gehen.

Die Schuldnerberatung klärt die finanzielle Situation, erstellt gemeinsam mit den Betroffenen einen Haushaltsplan, sichert der Familie das Existenzminimum.

Unser Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe Es geht vor allem um die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit der Betroffenen.

Die Verbraucherinsolvenzberatung unterstützt diejenigen Betroffen, die eine Schuldenregulierung im Wege eines Insolvenzverfahrens erwägen.

Dem Verbraucher wird hier eine reelle Chance geboten, sich von seinen Schulden zu befreien. Hierzu muss er für die Dauer von 6 Jahren den jeweils pfändbaren Teil seiner Einkünfte an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abtreten.

Unsere durch das Land Sachsen-Anhalt als geeignet anerkannten Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren in Sangerhausen und Eisleben stehen Ihnen mit geschultem Fachpersonal beratend und unterstützend zur Seite.

Unsere Beratungsstellen werden durch das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Mansfeld-Südharz finanziell unterstützt.

  • Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Existenzsicherung und zum Schuldnerschutz bis hin zu psychosozialen Hilfen in Krisensituationen
  • Ordnen der vorhandenen Unterlagen, ggf. Hilfe beim Einholen aktueller Forderungsaufstellungen bei den Gläubigern, ggf. Gläubigerrecherche
  • Unterstützung beim Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen im Falle der Zwangsvollstreckung
  • Ausstellen der Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto
  • Aufzeigen finanzieller Ressourcen
  • Aufstellung eines Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses anhand der zur Verfügung gestellten oder angeforderten Unterlagen
  • Entwicklung eines Sanierungskonzeptes, dass geeignet ist, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen
  • Erstellen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes
  • Unterbreitung des für eine außergerichtliche Einigung erforderlichen Vergleichsangebotes
  • Verhandlung mit den Gläubigern
  • Beratung und Unterstützung nach erfolgreicher außergerichtlicher Einigung
  • Ausstellen der erforderlichen Bescheinigung im Falle des Scheiterns der außergerichtlichen Einigung
  • Hilfe beim Ausfüllen des Insolvenzantrages
  • Beratung und Unterstützung im Eröffnungsverfahren
  • Beratung und Unterstützung nach Zustandekommen eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes

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