{{page>:A_01_ArbeitsOrganisation:navi_organisation_oben}} ====== Übernahme der Gebühr für Tageseinrichtungen/Tagespflege ====== Übernahme der Gebühr für Tageseinrichtungen/Tagespflege \\ ---- struct table ---- schema : ja_01_arbeitsplatz csv: 0 cols : Mitarbeiter, Arbeitsfunktion, Standort, Raum, Telefon, E-Mail headers : Mitarbeiter/in, Aufgabe/Tätigkeit, Standort / Öffnungszeiten, Raum-Nr., Telefon, E-Mail align : l, l, l, l, l, l widths : 160, 200, 200, 120, 150, 200 filter : Abteilung = Übernahme der Gebühr für Tageseinrichtungen/Tagespflege filter : ArbeitsFunktion *~ Anträge filteror : ArbeitsFunktion *~ Gebührenübernahme filter : ArbeitsStatus = Aktiv sort : Rangfolge ---- ---- struct table ---- schema : ja_01_arbeitsplatz csv: 0 cols : Arbeitsfunktion, Standort, Raum, Telefon headers : Mitarbeiter/in, Standort / Öffnungszeiten, Raum-Nr, Telefon align : l, l, l, l widths : 90, 240, 150, 155 filter : Abteilung = Übernahme der Gebühr für Tageseinrichtungen/Tagespflege filter : ArbeitsFunktion *~ Anträge filteror : ArbeitsFunktion *~ Gebührenübernahme filter : ArbeitsStatus = Aktiv sort : Rangfolge ---- Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82-85, 87, 88 SGB XII. Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachstehenden Unterlagen benötigt. Die vollständige Vorlage der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung des Antrages. Mit der unterzeichneten Einwilligungserklärung wird das Jugendamt berechtigt, den übernommenen Elternbeitrag direkt an den freien Träger zu überweisen. * ALG II – Bescheid oder Arbeitslosengeld (ALG I) * Lohn-/Gehaltsnachweis (für die letzten 3 Monate) * Betriebswirtschaftliche Auswertung bei Selbständigkeit, Einkommenssteuerbescheid * Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Gründungszuschuss * Erziehungsgeld * Eingliederungshilfe * BAföG; BAB, Immatrikulationsbescheinigung * Renten (letzte Anpassung) * Kindergeld (Kontoauszug) * Unterhaltsansprüche/Unterhaltsvorschusszahlungen * Vaterschaftsanerkennung * Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung * Kinderzuschlag zum Kindergeld gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz Zusätzlich sind nachfolgende Nachweise über notwendige Aufwendungen/Belastungen einzureichen: * Gebührenbescheid des Trägers der Einrichtung * aktueller Mietkostennachweis * Wohngeldbescheid * bei eigenen Grundstücken Nachweis über Hauslasten * Schuldzinsen und dauernde Lasten * Fahrtkosten zur Arbeitsstätte * Unterlagen zu Unterhaltsverpflichtungen * Nachweis über notwendige Versicherungen Die Leistungen werden ab Monat des Eingang des Antrags bei der zuständigen Stelle gewährt. [[:JA_06_03|Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages zur Benutzung einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege im Landkreis Mansfeld-Südharz]] [[:JA_06_04|Hinweise zur Antragstellung auf Übernahme des Kostenbeitrages zur Benutzung einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege im Landkreis Mansfeld-Südharz]] [[A_01_ArbeitsOrganisation:03_Abteilung:06_KiFoeG:start|Tageseinrichtungen / Tagespflege (KiFöG) - ÜBERSICHT]] \\ {{page>:A_01_ArbeitsOrganisation:navi_organisation_unten}} \\