Kindeswohlgefährdung - Gefährdungsmeldungen und Gefährdungsverdachtsmeldungen
* [[start|Kindeswohlgefährdung verhindern
ÜBERSICHT]]
* [[NotRuf_Polizei|Bei Akuter Gewalt
Polizei-Notruf]]
* [[Meldung_Jugendamt|Während der Dienstzeiten
Jugendamt - ASD]]
* [[NotRuf_Jugendamt|Außerhalb der Dienstzeiten
Jugendamt - Bereitschaftsdienst]]
Erziehungshilfen für Kinder u. Jugendliche: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Bezirkssozialarbeit
Hier erreichen Sie das [[:A_01_ArbeitsOrganisation:start|Jugendamt]] für eine [[:A_02_FachWissen:GewaltFormen:start|Gefährdungsmeldung oder Gefährdungsverdachtsmeldung]] während der üblichen [[:A_01_ArbeitsOrganisation:02_Standort:start|Öffnungszeiten]].
\\
* [[#a|Regionalbereich Eisleben]]
* [[#b|Regionalbereich Hettstedt]]
* [[#c|Regionalbereich Sangerhausen]]
**Team 1**
//zuständig für: Lutherstadt **Eisleben**, Einheitsgemeinde **Seegebiet Mansfelder Land**, Verbandsgemeinde **Mansfelder Grund-Helbra**, Stadt **Gerbstedt**//
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**Team 2**
//zuständig für: Stadt **Hettstedt**, Stadt **Mansfeld**, Stadt **Arnstein**//
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**Team 3**
//zuständig für: Stadt **Sangerhausen**, Verbandsgemeinde **Goldene Aue**, Einheitsgemeinde **Südharz**, Stadt **Allstedt**//
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Im Falle von Not- und Krisensituationen außerhalb der [[:A_01_ArbeitsOrganisation:02_Standort:start|Öffnungszeiten]] (z.B. am Wochenende) erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des [[:A_01_ArbeitsOrganisation:start|Jugendamt]] für eine [[A_02_FachWissen:start|Gefährdungsmeldung oder Gefährdungsverdachtsmeldung]] über die Rettungsleitstelle des Landkreises.
Sie erreichen den Bereitschaftsdienst des Jugendamts über die
\\ **__Rettungsleitstelle Mansfeld-Südharz__**
\\ Telefon-Nummer - 0 34 64 - 56 98 89 10
\\ Notruf-Nummer - 112
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden.
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. [[A_02_FachWissen:KinderSchutz-AufgabenJugendamt:start|Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.]]
Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Beim [[A_02_FachWissen:KinderSchutz-AufgabenJugendamt:start|Kinderschutz]] muss zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf?
[[:start_02_KinderSchutz|{{ :start_02_KinderSchutz.png?nolink |KinderSchutz}}]]
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts bzw. des [[.:start|Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)]] gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte.
\\
Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr [[:A_01_ArbeitsOrganisation/03_Abteilung/02_HzE_ASD/BSA/start#e|Lösungsmöglichkeiten]] zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist?
Diese Gefährdungseinschätzungen müssen die Fachkräfte im Bereich Bezirkssozialarbeit tagtäglich in oft komplexen und undurchsichtigen familiären Situationen treffen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, vor allem auch, wenn Eltern nicht mitwirken.
Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Anforderungen angemessen und richtig reagieren, wird die Qualität der Arbeit stets überprüft und weiterentwickelt.
Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in [[http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/42.html|Obhut ]] nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen [[http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/42.html|(SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen)]]. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, [[::start_07_HzE|Hilfe]] anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.
Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.