[<>] ====== Funktion / Ziele der Arbeitshilfen ====== Grundlagen für die Entwicklung dieser Arbeitshilfen sind die Arbeitsmateralien und Leitfäden Kinderschutz anderer Landkreise und Städte sowie aktuelle Fachliteratur (siehe unten: "Verwendete Quellen"). Folgende Ziele / Funktionen sollen diese Arbeitshilfen erfüllen: * Vereinheitlichung / Standardnormierung von Begriffen, Arbeitsschritten und Dokumentationen * Prozess- und ergebnisbezogene Dokumentation der Fallbearbeitung unterstützt die weitere Arbeitsplanung sowie Fall- und Selbstreflexion\\ (Systematisches Beobachten und Dokumentieren!) * Reduzierung von Arbeitszeiteinsatz durch die Verwendung von standardisierten Dokumentationsbögen (Arbeitserleichterung!) * Darstellung und Begründung professioneller Fallbearbeitung in dienst- und gegebenenfalls strafrechtlicher Hinsicht zur Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit (Rechtliche Absicherung Fachkräfte durch verwaltungs- und gesetzkonforme Prozessschritte!) * Arbeitsgrundlage für Vertretung bei Krankheit oder Urlaub. * Arbeitsgrundlage bei Zuständigkeitswechsel (evtl. zusätzlich Fallübergabeformular) * Erfüllung aktueller Fachstandards auf Bundesebene * [[04_QM-QS-QE|Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich Kinderschutz]] * Aufbau der Arbeitshilfen als Modulsystem ("Baukasten-Prinzip"), damit fallspezifisch durch die Fachkraft entschieden werden kann, welche Arbeitshilfe im "aktuellen Fall" sinnvoll zum Einsatz kommen kann [<>]