~~NOCACHE~~
Amtsleitung / Verwaltung
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====== Amtsleitung / Verwaltung ======
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[[..:..:02_ArbeitsBereiche:FachDienste|Aufbau und Aufgaben des Jugendamts]] sind bundesweit einheitlich geregelt. Handlungsgrundlage ist das [[http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html|Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII / KJHG)]].Die Organisation des [[..:..:start|Jugendamts]] besteht aus zwei Teilen, dem [[..:..:02_ArbeitsBereiche::00_JugendHilfeAusschuss:start|Jugendhilfeausschuss]] und der [[..:..:02_ArbeitsBereiche::01_AmtsLeitung:|Verwaltung des Jugendamts]], die zusammen die gesetzlichen Aufgaben des Jugendamts wahrnehmen.
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Die **Verwaltung** des Jugendamts setzt die Beschlüsse des [[..:..:02_ArbeitsBereiche:00_JugendHilfeAusschuss:start|Jugendhilfeausschusses]] um. Aufgrund der Vielfältigkeit der Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gliedert sich die Verwaltung in verschiedene Sachgebiete und Fachdienste.
Die [[..:..:02_ArbeitsBereiche:AnsprechPartner|Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter]] der einzelnen [[..:..:02_ArbeitsBereiche:FachDienste|Sachgebiete und Fachdienste]] bieten Hilfen nach dem [[http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html|Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII / KJHG)]] an oder vermittelt diese.
Hier arbeiten in erster Linie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Verwaltungskräfte.
Die Fach- und Dienstaufsicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Organisationsverantwortung für die verschiedenen Sachgebiete und Fachdienste liegt bei der **Amtsleiterin** des Jugendamts..
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