====== Rückforderung von Unterhaltsvorschuss - Leistungen ====== \\ ---- struct table ---- schema : ja_01_arbeitsplatz csv: 0 cols : Mitarbeiter, Standort, Raum, Telefon, E-Mail headers : Mitarbeiter/in, Standort / Öffnungszeiten, Raum-Nr, Telefon, E-Mail align : l, l, l, l, l widths : 180, 240, 100, 150, 155 filter : Abteilung = Rückforderung von Unterhaltsvorschuss - Leistungen filter : ArbeitsStatus = Aktiv sort : RangFolge ---- ---- struct table ---- schema : ja_01_arbeitsplatz csv: 0 cols : Arbeitsfunktion, Standort, Raum, Telefon headers : Mitarbeiter/in, Standort / Öffnungszeiten, Raum-Nr, Telefon align : l, l, l, l widths : 90, 240, 150, 155 filter : Abteilung = Rückforderung von Unterhaltsvorschuss - Leistungen filter : ArbeitsStatus = Aktiv sort : Rangfolge ---- [[A_01_ArbeitsOrganisation:03_Abteilung:04_UVG:LaufendeLeistungenUVG:start|Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elterteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.]] [[/A_07_QualitaetsManagement/02_ArbeitsBereiche/04_UVG/LaufendeLeistungenUVG/start|Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elterteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.]] . Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Höhe der Leistungen regelt das Unterhaltsvorschussgesetz. Die durch das Jugendamt geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen werden durch das Jugendamt vom Unterhaltsverpflichteten zurückgefordert, sobald er dazu finanziell in der Lage ist. In der Regel geschieht das in Form von Teilzahlungen.