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====== Unterhaltsvorschuss-Gesetz (UVG) - ÜBERSICHT ======
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Informationen
**Arbeitsaufwand und Fall-Entwicklung in Zahlen\\ AUSSCHNITT**
\\ Jahressumme laufender Leistungen: \\ 2017: 2.419.262 EUR\\ 2021: 5.133.742 EUR
\\ Zahlfälle: \\ 2017: 1.484 Fälle \\ 2021: 1.823 Fälle
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**Arbeits-Schwerpunkte**
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* Prüfung, Gewährung, Zahlung von Leistungen zur finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen
* Geltendmachung und Rückforderung des JA von geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen von Unterhaltspflichtigen (Rückgriff)
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**Mitarbeiter - 15 Kolleginnen und Kollegen**
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Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elterteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.
Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Höhe der Leistungen regelt das Unterhaltsvorschussgesetz.
Die durch das Jugendamt geleisteten Unterhaltsvorschusszahlungen werden durch das Jugendamt vom Unterhaltsverpflichteten zurückgefordert.
Entsprechend gliedert sich das Sachgebiet in zwei Abteilungen:
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[[{|font-size: 1.0em; width: 100%; height: 120px; text-align: center;}.:LaufendeLeistungenUVG:|Unterhaltsvorschuss - Leistungen\\ Beantragen / Anpassen]]
[[{|font-size: 1.0em; width: 100%; height: 120px; text-align: center;}.:RueckGriffeUVG:|Rückforderung von\\ Unterhaltsvorschuss - Leistungen]]