In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt steht Bürgerinnen und Bürgern das Jugendamt zur Seite. Die [[..:..:..:A_01_ArbeitsOrganisation:03_Abteilung:start|Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes]] sind sehr vielseitig. Handlungs­grundlage ist das [[http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html|Kinder- und Jugendhilfe­gesetz (SGB VIII / KJHG)]]. Aufbau und Aufgaben des Jugendamts sind hier bundesweit einheitlich geregelt. Die Organisation des [[..:..:..:A_01_ArbeitsOrganisation:start|Jugendamts]] besteht aus zwei Teilen, dem [[..:..:..:A_01_ArbeitsOrganisation:03_Abteilung:00_JugendHilfeAusschuss:start|Jugendhilfeausschuss]] und der [[..:..:..:A_01_ArbeitsOrganisation:03_Abteilung:01_AmtsLeitung:|Verwaltung des Jugendamts]], die zusammen die gesetzlichen Aufgaben des Jugendamts wahrnehmen. Das [[.:start|Jugendamt]] unterstützt Eltern und Erziehungsberechtig­te, die im Landkreis Mansfeld-Südharz leben, bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen und will Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Kinder- und Jugendhilfe setzen dabei auf vorbeugende, familienunter­stützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbe­dingungen für Familien zu schaffen. Das [[..:..:..:A_01_ArbeitsOrganisation:03_Abteilung:start|Aufgabenspektrum]] reicht von der [[A_01_ArbeitsOrganisation:03_Abteilung:06_KiFoeG:start|Organisation einer qualitätsvollen Kinder­betreuung]] über die [[A_01_ArbeitsOrganisation:03_Abteilung:11_EB:start|Erziehungsberatung]] und den [[A_02_FachWissen:KinderSchutz-AufgabenJugendamt:start|Schutz des Kindeswohls]] bis hin zur [[A_04_NetzWerkAkteure:start|Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familien­freundlichen Umwelt]]. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie [[:start_07_HzE|Probleme]] haben oder in [[:A_02_FachWissen:KinderSchutz-AufgabenJugendamt:start|Notsituationen]] sind. Generell sind die [[:A_01_ArbeitsOrganisation:AnsprechPartner|Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter]] des Jugendamts zur Verschwiegenheit verpflichtet! [[A_02_FachWissen:start#Kinderschutz als Aufgabe des Jugendamts|Bei Gefahr für Kinder und Jugendliche übernimmt das Jugendamt auch eine staatliche „Wächterfunktion". Eingriffe in das Elternrecht, wie z,B. die Herausnahme eines Kindes aus der Familie, bedürfen jedoch immer eines familiengerichtlichen Beschlusses - und das ist selten.]] Einver­ständnis und Bereitschaft von Eltern und Jugendlichen zur konstruktiven Zusammen­arbelt mit dem Jugendamt sind Grundlage für gute Problemlösungen, die allen Hilfebeteiligten gerecht wird.