Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Sachbearbeiterin Servicebereich: Annahme & Ausgabe von Anträgen | Standort Eisleben / Haus 3 | Raum 1 | 0 34 64 - 535 34 71 |
Sachbearbeiterin Anträge KiTa-Platz / KiTa-Gebührenübernahme | Standort Eisleben / Haus 3 | Raum 9 | 0 34 64 - 535 35 23 |
Sachbearbeiter Anträge KiTa-Platz / KiTa-Gebührenübernahme | Standort Eisleben / Haus 3 | Raum 5 | 0 34 64 - 535 34 84 |
Sachbearbeiterin KiTa-Gebührenübernahme | Standort Eisleben / Haus 3 | Raum 8 | 0 34 64 - 535 34 68 |
Sachbearbeiterin KiTa-Gebührenübernahme | Standort Eisleben / Haus 3 | Raum 3 | 0 34 64 - 535 34 37 |
Sachbearbeiterin KiTa-Gebührenübernahme | Standort Eisleben / Haus 3 | Raum 4 | 0 34 64 - 535 34 67 |
Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82-85, 87, 88 SGB XII.
Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachstehenden Unterlagen benötigt. Die vollständige Vorlage der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung des Antrages.
Mit der unterzeichneten Einwilligungserklärung wird das Jugendamt berechtigt, den übernommenen Elternbeitrag direkt an den freien Träger zu überweisen.
Zusätzlich sind nachfolgende Nachweise über notwendige Aufwendungen/Belastungen einzureichen:
Die Leistungen werden ab Monat des Eingang des Antrags bei der zuständigen Stelle gewährt.