Im Falle von Not- und Krisensituationen außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. am Wochenende) erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Jugendamt für eine Gefährdungsmeldung oder Gefährdungsverdachtsmeldung über die Rettungsleitstelle des Landkreises.
Sie erreichen den Bereitschaftsdienst des Jugendamts über die
Hier erreichen Sie das Jugendamt für eine Gefährdungsmeldung oder Gefährdungsverdachtsmeldung während der üblichen Öffnungszeiten.
Team 1 zuständig für: Lutherstadt Eisleben, Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Stadt Gerbstedt
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Bezirksozialarbeiterin | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 3.07a | 0 34 64 - 535 35 13 |
Bezirkssozialarbeiter | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 2.23a | 0 34 64 - 535 34 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 3.17 | 0 34 64 - 535 35 14 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 3.07 | 0 34 64 - 535 34 82 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 3.18 | 0 34 64 - 535 35 19 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 3.23a | 0 34 64 - 535 34 19 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 3.16 | 0 34 64 - 535 34 14 |
Team 2
zuständig für: Stadt Hettstedt, Stadt Mansfeld, Stadt Arnstein
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Bezirksozialarbeiterin | Standort Hettstedt | Raum 19 | 0 34 64 - 535 34 94 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Hettstedt | Raum 20 | 0 34 64 - 535 34 98 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Hettstedt | Raum 18 | 0 34 64 - 535 34 95 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Hettstedt | Raum 22 | 0 34 64 - 535 34 93 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Hettstedt | Raum 21 | 0 34 64 - 535 34 96 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Hettstedt | Raum 25 | 0 34 64 - 535 34 99 |
Team 3
zuständig für: Stadt Sangerhausen, Verbandsgemeinde Goldene Aue, Einheitsgemeinde Südharz, Stadt Allstedt
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Sachgebietsleiterin | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 0.09 | 0 34 64 - 535 34 22 |
Bezirkssozialarbeiter | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 0.15 | 0 34 64 - 535 34 24 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Sangerhausen / Haus 3 | Raum 2.17 | 0 34 64 - 535 34 21 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 0.08 | 0 34 64 - 535 35 27 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Sangerhausen / Haus 3 | Raum 2.18 | 0 34 64 - 535 34 54 |
Bezirkssozialarbeiter | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 1.07 | 0 34 64 - 535 34 81 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Sangerhausen / Haus 3 | Raum 2.19 | 0 34 64 - 535 34 20 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Sangerhausen / Haus 3 | Raum 2.16 | 0 34 64 - 535 35 12 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 0.16 | 0 34 64 - 535 35 21 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 0.14 | 0 34 64 - 535 34 23 |
Bezirksozialarbeiterin | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 0.07 | 0 34 64 - 535 35 11 |
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden.
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Beim Kinderschutz muss zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf?
Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist?
Diese Gefährdungseinschätzungen müssen die Fachkräfte im Bereich Bezirkssozialarbeit tagtäglich in oft komplexen und undurchsichtigen familiären Situationen treffen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, vor allem auch, wenn Eltern nicht mitwirken.
Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Anforderungen angemessen und richtig reagieren, wird die Qualität der Arbeit stets überprüft und weiterentwickelt.
Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen). Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.
Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.