Kindeswohlgefährdung - Beratung und Begleitung bei der Risikoeinschätzung

Fachkräfte im Kinderschutz - InSoFa .

Insoweit Erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (InSoFa)

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Seitdem haben alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft. Dieser Anspruch besteht gegenüber dem Jugendamt. Dies ergibt sich aus § 8b Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei bewusst weit gehalten. Es sind alle Personen einbezogen, die bei ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Das können etwa Erzieherinnen, Tagesmütter und Tagesväter, Lehrkräfte, Ärzte, Hebammen, Personal in Schulen, Psychologen, Mitarbeiterinnen von Musik- oder Ballettschulen, Fußballtrainer sein. Aber auch Ausbilder und Kolleginnen und Kollegen von Jugendlichen im Einzelhandel, der Gastronomie und Hotellerie haben einen Beratungsanspruch. Kurz gesagt: Jeder, der hauptberuflich oder nebenamtlich auf Honorarbasis mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen.

Für diese Beratungen gibt es »insoweit erfahrene Fachkräfte«. Diese sind auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und haben viel praktische Erfahrung darin, Gefahren für das Kindeswohl zu beurteilen und Sie zu beraten, was als nächstes zu tun ist.

Die Mitwirkung einer solchen qualifizierten Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder einen Jugendlichen im Einzelfall trägt für Sie zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.

Die Beratung wird zunächst in anonymisierter Form durchgeführt. Es geht dabei um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigt das Jugendamt genauere Angaben, um den notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.

Sie möchten im Kontext der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) in Anspruch nehmen? Im Landkreis Mansfeld-Südharz erfolgt die Vermittlung eines Beratungstermins über die Koordinierungsstelle für die "insoweit erfahrenen Fachkräfte" - Fachberatung Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung.

Anmeldung für Fachberatung zur Risikoeinschätzung

Fachkräfte nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.


Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt e.V.
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Koordinierungsstelle für die
"insoweit erfahrenen Fachkräfte"

Fachberatung
Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung


KONTAKTDATEN
Straße Glück Auf 41
06526 Sangerhausen
Telefon: 0 34 64 - 57 29 45
E-Mail: asfw-eb-sangerhausen@t-online.de


SPRECHZEITEN
Montag u. Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch u. Donnerstag u. Freitag
9:00 - 12:00 Uhr

Übersicht zum Ablauf der Fachberatung zur Risikoeinschätzung

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