| Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
|---|---|---|---|
| Sachbearbeiterin Bundeselterngeld, Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe, Sachgebietsleiterin | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 3.05 | 0 34 64 - 535 34 06 |
| Sachbearbeiterin Bundeselterngeld | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 1.06 | 0 34 64 - 535 34 43 |
Das Betreuungsgeldgesetz (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) , Abschnitt 2) gilt für alle Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren sind. Anspruchsberechtigt sind Eltern:
Das Betreuungsgeld wird derzeit monatlich in Höhe von 100 € und ab dem 01.08.2014 in Höhe von 150 € monatlich gezahlt.
Das Betreuungsgeld kann ab dem 15. Lebensmonat höchstens für 22 Monate und längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonates des Kindes gezahlt werden. Vor dem 15. Lebensmonat kann das Betreuungsgeld dann gezahlt werden, wenn die Eltern alle Elterngeldmonate, die ihnen für ihr Kind zustehen, vollständig in Anspruch genommen bzw. verbraucht haben.