Aktuelles
Änderungen im Elterngeld-Gesetz
Für Geburten ab dem 1. April 2024 haben sich unter anderem die Einkommensgrenzen und der parallele Bezug von Basiselterngeld geändert. Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Antragsformular im Onlinedienst diese Änderungen aktuell noch nicht enthält und voraussichtlich ab 02.05.2024 wieder zur Verfügung steht. In den Bundesländern Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen kann mit dem alten Formular der Antrag noch ausgefüllt und verschickt werden. Es empfiehlt sich jedoch, sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen auseinander zu setzen.
Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ
Für weitergehende Fragen zur veränderten Gesetzeslage und eine zwischenzeitliche Antragstellung in Papierform, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Elterngeldstelle.
Ihre Elterngeldstelle finden Sie im Familienportal
Geburten vor dem 01.April 2024 sind hiervon nicht betroffen. Antragstellende aus dem Bundesland Bremen müssen bereits begonnene Anträge bis zum 22.04.2024 abschließen. Hier wird der Antrag komplett umgestellt, sodass eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich ist.