KONTAKTADRESSE | ÖFFNUNGSZEITEN | |
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Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) | Montag | 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 |
In Trägerschaft des Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt e.V. | Dienstag | 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 |
Glückauf-Straße 41 | Mittwoch | 9:00 - 12:00 |
06526 Sangerhausen | Donnerstag | 9:00 - 12:00 |
Tel.:0 34 64 - 57 29 45 | Freitag | 9:00 - 12:00 |
Fax: o.A. | sowie Termine nach Vereinbarung | |
e-mail: asfw-eb-sangerhausen@t-online.de | ||
SEKRETARIAT / ANMELDUNG | ||
Frau Meinicke | ||
FACHBERATERINNEN/ FACHBERATER | ||
Frau Vollrath (Dipl.-Pädagogin) - Leiterin | ||
Frau Koch (Dipl.-Sozialpädagogin) | ||
Frau Jürgens (Dipl.-Psychologin) | ||
Wer kann sich beraten lassen? Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene bis zum vollendeten 26. Lebensjahr sowie Eltern (auch Alleinerziehende, Adoptiv- und Pflegeeltern, Stiefeltern) und andere Erziehungsberechtigte aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz erhalten durch "Erziehungsberatung" Hilfe und Unterstützung "bei der „Klärung und Bewältigung von persönlichen oder familienbezogenen Probleme(n) und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung“ (SGB VIII (KJHG), HzE, §28 „Erziehungsberatung“).
Beratungsorte. Die Kinder, Jugend- und Familienberatungsstelle (KJFB) in Eisleben (Einzugsbereiche: Eisleben, Hettstedt) und die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) in Sangerhausen (Einzugsbereich: Sangerhausen) stellen ein niederschwelliges Angebot im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung dar.
Ratsuchende können sich unmittelbar an die Beratungsstelle wenden. Die meisten kommen aus eigener Initiative, viele aber auch aufgrund eines Hinweises oder einer Empfehlung des Kindergartens, der Schule, des Haus- oder Kinderarztes, des Familiengerichts, des Jobcenters oder des Jugendamts.
Fachliche Qualifikation. Die Fachmitarbeiter/innen bringen neben ihren Berufsausbildungen (Dipl.-Sozialarbeiter, Dipl-Psychologe) weitere Zusatzausbildungen und thematische Spezialisierungen (Systemische Beratung und Therapie, u.a.m.) in die Beratungstätigkeit ein, so dass für die fachlich qualifizierte Beratung verschiedene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stehen.
Das Fachteam der Beratungsstelle bietet verschiedene Hilfen zur Problemlösung an, wie z.B. informatorische Beratung, psychologische und psycho-soziale Diagnostik, soziale und psychologische Beratungsgespräche, psychotherapeutische Angebote, Vermittlungsgespräche (Konflikt-Schlichtung), Paar- und Familienarbeit, Gesprächskreise, Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, Arbeit mit dem sozialen Umfeld, pädagogische Hilfen, Fall-Supervision, Vorträge und Seminare, Weitervermittlung.
Kontaktaufnahme & Anmeldung für Beratungstermin. Nach einer telefonischen oder persönlichen Anmeldung im Sekretariat oder bei einem Fachberater bekommen Ratsuchende ihren Beratungstermin mitgeteilt. In dringenden Fällen (Krisen) ist dies auch kurzfristig möglich, d.h. innerhalb 1-3 Tage.
Ansonsten liegen i.d.R. zwischen Anmeldung und erstem Beratungsgespräch zwei bis drei Wochen Wartezeit. Ratsuchende und Berater/in überlegen im ersten Gespräch gemeinsam, welche Lösungs-Angebote (s.o) angesichts der Problemlage für den Einzelnen in Frage kommt.
Beratungsgespräche. Der Verlauf der Hilfe-Gespräche gestaltet sich je nach Anliegen bzw. Problemlage sehr unterschiedlich: Die Beratung kann nach dem Erstgespräch schon beendet sein, in der Regel besteht die Beratung aber aus mehreren Gesprächen. Viele Beratungen sind schon nach 3 bis 7 Sitzungen abgeschlossen. Andere Beratungsprozesse benötigen 10 bis 12 Sitzungen oder eine noch größere Anzahl von Beratungssitzungen bis zum Abschluss.
Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel 45-60 Minuten, Paar- und Familiengespräche etwa 90 Minuten, Sitzungen mit Kindern 30-45 Minuten.
Je nach Problemlage finden die Gespräche im einwöchigen, 14-tägigen oder 3- bzw. 4-wöchigen Rhytmus statt. In bestimmten Fällen können auch Beratungsgespräche mit weit größeren Abständen festgelegt werden.
Aufgabenbereiche. Ratsuchende finden Hilfe und Unterstützung durch die Fachberater/innen der Erziehungsberatungsstelle in Form von Diagnostik, Beratung und therapeutische Unterstützung sowie Konflikt-Vermittlung (A) für folgende Problembereiche:
Im Rahmen präventiver Maßnahmen (B), aber auch bei Fragen zu aktuellen Problemen (C), stehen wir auch als Ansprechpartner für Fachkräfte anderer Dienste, Einrichtungen und Initiativen aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen mit folgenden Angeboten zur Verfügung:
Das Arbeitsfeld der Erziehungsberatung umfasst damit neben der Pädagogisch-Therpeutischen Einzelfallarbeit (A) als zentrales Tätigkeitsfeld auch die Arbeitsbereiche Präventionsarbeit (B) und Vernetzungsaktivitäten (C).
Arbeitsgrundsatz: Freiwilligkeit.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII, § 5, § 28) entscheiden die Ratsuchenden, ob sie Hilfe zur Erziehung in Form von Erziehungsberatung in Anspruch nehmen oder nicht. Sie entscheiden auch darüber, bei welcher Beratungsstelle sie diese Leistungen und Angebote in Anspruch nehmen möchten. Inhalte und Termine der Hilfegespräche werden dann in gemeinsamer Absprache zwischen Fachberater/in und Ratsuchenden vereinbart.
Arbeitsgrundsatz: Schweigepflicht.
Da die Fachberater/innen der Schweigepflicht unterliegen, sind alle Informationen, die die Ratsuchenden mitteilen, vertraulich. Stellt es sich im Verlauf einer Beratung als sinnvoll heraus, mit den Mitarbeiter/innen anderer Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten, Behörden, Polizei, Rechtsanwälte, andere Beratungsstellen im psycho-sozialen Bereich) zu sprechen, um besser helfen zu können, so kann dies nur mit Zustimmung des Ratsuchenden geschehen.
Arbeitsgrundsatz: Kostenfreiheit.
Alle Gespräche, Beratungen und Angebote der Beratungsstelle sind für Ratsuchend kostenlos: Die Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle (KJFB) in Eisleben und Hettstedt sowie der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) in Sangerhausen wird vom Landkreis Mansfeld-Südharz finanziert und nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII (KJHG), HzE, §28 „Erziehungsberatung“) als Angebot zur Verfügung gestellt.