Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle Mansfeld-Südharz (KJFB) - Hettstedt

Flyer Erziehungsbereatungsstelle EIL & HET
KONTAKTADRESSE ÖFFNUNGSZEITEN - EISLEBEN
Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle Mansfeld-Südharz (KJFB) - Hettstedt Montag 8:30 -12:00 u. 13:30 - 15:00 Uhr
in Trägerschaft des
Trägerwerk Soziale Dienste (TWSD) Sachsen-Anhalt
Dienstag 8:30 - 12:00 u. 13:30 - 17:00 Uhr
Markt 51-53 (Summa-Passage) Mittwoch geschlossen
06333 Hettstedt Donnerstag 8:30 - 12:00 u. 13:30 - 15:00 Uhr
Tel.: 0 34 76 - 85 75 639 Freitag 8:30 - 12:00
Fax.: 0 34 75 - 711 18 092 Die Beratungsgespräche finden nach Vereinbarung
auch außerhalb der Öffnungszeiten statt.
Termine können ab 7:30 Uhr über 0 34 75 - 711 80 90 vereinbart werden.
e-mail: familienberatung-msh@twsd-sa.de
SEKRETARIAT / ANMELDUNG ÖFFNUNGSZEITEN - HETTSTEDT
Frau Weber Montag geschlossen
FACHBERATERINNEN/ FACHBERATER Dienstag 8:30 - 12:00 u. 13:30 - 17:30 Uhr
Frau Schiefer - Leiterin Mittwoch geschlossen
Frau Greyer Donnerstag 8:30 - 12:00 u. 13:30 -15:00 Uhr
Herr Mähner Freitag 8:30 - 12:00
Frau Pfaffenberger Standort: Markt 51-53 (Summa-Passage)
06333 Hettstedt
Frau Schacht Die Beratungsgespräche finden nach Vereinbarung
auch außerhalb der Öffnungszeiten statt.
Termine können ab 7:30 Uhr über 0 34 76 - 85 75 639 vereinbart werden.
Flyer - Erziehungsberatungsstelle EIL & HET - Angebote

Wer kann sich beraten lassen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 26. Lebensjahr sowie Eltern (auch Alleinerziehende, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern) und andere Erziehungsberechtigte aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz können die Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Die Fachkräfte unterstützen Sie bei der Klärung und Bewältigung persönlicher und familiärer Probleme, bei Erziehungsfragen sowie in belastenden Situationen wie Trennung und Scheidung (§ 28 SGB VIII – Erziehungsberatung). Ratsuchende können sich direkt an die Beratungsstellen wenden. Kinder und Jugendliche haben zudem die Möglichkeit, sich jederzeit selbstständig und vertraulich an uns zu wenden – auch ohne ihre Eltern. Dieses Recht ist gesetzlich in § 8, Abs. 3 SGB VIII verankert.

Beratungsorte.

Die Kinder, Jugend- und Familienberatungsstelle (KJFB) in Eisleben mit der Außenstelle in Hettstedt und die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) in Sangerhausen (Einzugsbereich: Sangerhausen) stellen ein niederschwelliges Angebot im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung dar.

Ratsuchende können sich unmittelbar an die Beratungsstelle wenden. Die meisten kommen aus eigener Initiative, viele aber auch aufgrund eines Hinweises oder einer Empfehlung des Kindergartens, der Schule, des Haus- oder Kinderarztes, des Familiengerichts, des Jobcenters oder des Jugendamts.

Fachliche Qualifikation.

Die Fachkräfte in der Beratungsstelle verfügen neben ihrer Grundqualifikation (Dipl.-Sozialarbeiterinnen und Dipl.-Sozialarbeiter oder Dipl.-Psychologinnen und Dipl.-Psychologen) über vielfältige Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen.

So können die Fachkräfte Ratsuchende individuell und passgenau unterstützen.

Das Fachteam der Beratungsstelle bietet verschiedene Hilfen zur Problemlösung an, unter anderem:

  • Beratung und Unterstützung bei persönlichen und familiären Anliegen
  • psychologische und psychosoziale Diagnostik
  • Erziehungsberatung sowie Paar- und Familiengespräche
  • Vermittlung und Begleitung in Konfliktsituationen
  • therapeutische und gruppenbezogene Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Arbeit mit dem sozialen Umfeld sowie pädagogische Hilfen
  • Vorträge, Seminare und Weitervermittlung an andere Fachstellen

Weitere Informationen finden Sie unter "Angebote & Leistungen".

Kontaktaufnahme & Anmeldung für Beratungstermin.

Nach einer telefonischen oder persönlichen Anmeldung im Sekretariat erhalten Ratsuchende zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch.

In dringenden Fällen (Krisen) ist dies auch kurz­fristig möglich, d.h. innerhalb 1-3 Tage.

Im ersten Gespräch klären Ratsuchende und Fachkraft gemeinsam die Anliegen und überlegen, welche Unterstützungsangebote im jeweiligen Fall hilfreich sein können.

Beratungsgespräche.

Der Verlauf der Hilfe-Gespräche gestaltet sich je nach Anliegen bzw. Problemlage sehr unter­schiedlich: Die Be­ratung kann nach dem Erstgespräch schon beendet sein, in der Regel besteht die Beratung aber aus mehreren Gesprächen. Viele Beratungen sind schon nach 3 bis 7 Sitzungen abge­schlossen. Andere Beratungsprozesse benötigen 10 bis 12 Sitzungen oder eine noch größere Anzahl von Beratungssitzungen bis zum Abschluss.

Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel 45-60 Minuten, Paar- und Familiengespräche etwa 90 Minuten, Sitzungen mit Kindern 30-45 Minuten.

Je nach Problemlage finden die Gespräche im einwöchigen, 14-tägigen oder 3- bzw. 4-wöchigen Rhytmus statt. In be­stimmten Fällen können auch Beratungsgespräche mit weit größeren Abständen festgelegt werden.

=== Angebote und Leistungen===

Beratung von Familien, Eltern, Müttern, Vätern, Kindern und Jugendlichen

Ratsuchende finden in der Beratungsstelle Hilfe und Unterstützung in Form von Diagnostik, Beratung sowie therapeutisch orientierten Gesprächen und Konfliktvermittlung.

Die Fachkräfte beraten und begleiten Ratsuchende und bieten Hilfe und Unterstützung für folgende Themenbereiche:

  • Fragen zur Erziehung und Erziehungsschwierigkeiten sowie zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,
  • emotionale Belastungen (z.B. Ängste, Einsamkeit, depressive Stimmungen, Suizid­gedanken),
  • soziale Verhaltens­auffälligkeiten (z.B. Kontaktschwierigkeiten, Aggres­sivität, Geschwister­rivalität, Kriminalität),
  • schulische Probleme (z.B. Leistungsprobleme, Schul­vermeidung, Lese- und Recht­schreibschwierigkeiten),
  • familiäre Konflikte und Belastungen,
  • psychosomatische Beschwerden (z.B. Einnässen, Einkoten, Essstörungen, Sprach­auffälligkeiten),
  • Erfahrungen von körperlicher oder sexualsierter Gewalt in und außerhalb der Familie,
  • Herausforderungen bei Trennung und Scheidung (z.B. Sorge­recht, Umgangsregelungen).

Die Beratung stellt keine Therapie im heilkundlichen Sinne dar und ersetzt diese nicht. Sie kann jedoch untestützend wirken, zur Stabilisierung beitragen und die Zeit bis zu einem Therapieplatz begleiten und überbrücken.

Angebote für Fachkräfte und Einrichtungen

Neben der Beratung von Familien steht die Beratungsstelle auch Fachkräften aus Jugendhilfe, Schule und Gesundheitswesen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Fachkräfte der Beratungsstelle bieten:

  • Fachberatung
  • Supervision
  • Informationsveranstaltungen und Fortbildungen
  • Thematische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern (z.B. "Soziales Kompetenztraining", "Elternschule", "Kinder in Trennungssituationen", u.a.m)

Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Die Erziehungsberatung umfasst neben der Einzelfallarbeit (A) auch präventive Angebote (B) und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, die im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit und des Bildungswesen tätig sind (C).

Freiwilligkeit.

Nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII, §§ 5 und 28) entscheiden Ratsuchende selbst, ob sie Erziehungsberatung in Anspruch nehmen möchten. Sie entscheiden auch darüber, bei welcher Beratungsstelle sie diese Leistungen und Angebote in Anspruch nehmen möchten. Inhalte und Termine der Hilfegespräche werden dann in gemeinsamer Absprache zwischen Fachberater/in und Ratsuchenden vereinbart.

Schweigepflicht.

Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht, sodass alle Informationen, die Ratsuchende mit uns teilen, vertraulich behandelt werden. Falls es im Verlauf der Beratung sinnvoll erscheint, mit anderen Einrichtungen (z. B. Ärzten, Schulen) auszutauschen, erfolgt dies nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Ratsuchenden.

Kostenfreiheit.

Alle Gespräche, Beratungen und Angebote der Beratungsstelle sind für Ratsuchende kostenlos. Die Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle (KJFB) in Eisleben und Hettstedt sowie der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) in Sangerhausen werden vom Landkreis Mansfeld-Südharz finanziert und nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendhilfe­gesetzes (SGB VIII, HzE, § 28 "Erziehungsberatung") als kostenfreie Angebote zur Verfügung gestellt.

Info-Flyer - Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle Mansfeld-Südharz (KJFB) - Eisleben - Hettstedt (PDF-BROSCHÜRE ZUM HERUNTERLADEN)

Info-Flyer - Angebote 2026 - Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle Mansfeld-Südharz (KJFB) - Eisleben - Hettstedt (PDF-BROSCHÜRE ZUM HERUNTERLADEN)

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