Ziel des Gesprächs überlegen: z.B. Ist das Kind in seinem Wohl gefährdet?
Muss über ein Schutzkonzept gesprochen werden?
Rahmung überlegen: Welche Zeit steht zur Verfügung?
Klares, realisierbares Ziel ins Auge fassen
Fragestellung des Auftraggebers einholen
Wer lädt ein?
Zur eigenen Psychohygiene: Zeit nehmen (möglichst vorher und hinterher „Luft" haben)
2. Gespräch durchführen: Offenheit und Gesprächsbereitschaft fördern
Teilnahme würdigen
Ziel des Gesprächs klären: Kann Ziel des Auftraggebers gemeinsames Ziel sein?
jedem Teilnehmer Raum geben
beim Gesprächsfaden bleiben: freundlich und klar auf Ziel zurückführen
Blickkontakt herstellen
Meine Eindrücke/Wahrnehmungen im Gesprächsverlauf benennen:
a. „Ich habe gehört, dass…
b. „Bei mir ist angekommen, dass…"
Begrenzung auf das Bearbeitbare
keine Deutungen oder Bewertungen vornehmen
3. Unterschiedliche Sichtweisen einholen
Problembeschreibung aus anderer Sicht fordern und fördern
Ggf. unterschiedliche Wahrnehmungen benennen
Respektvoller Umgang mit anderen Sichtweisen
4. Zusammenfassung/Bilanz ziehen
Was war Thema und Ziel?
Was wurde erreicht?
Wo gibt es Übereinstimmungen?
Was ist offen geblieben, wo gibt es Unterschiede?
Sind neue Aspekte deutlich geworden?
Was sind die nächsten Schritte?
5. Vereinbarung treffen
Ist eine nächste Fachkräfteberatung nötig?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Ist eine Moderation weiterhin hilfreich?
6. Dokumentation
Was war Ziel des Gesprächs?
Wer war anwesend?
Gibt es eine Kindeswohlgefährdung?
Anhand welcher Kriterien wird sie festgemacht? (Art und Schweregrad der Misshandlung/Vernachlässigung, Eltern-Kind-Beziehung, elterliche Kompetenz, Problemeinsicht, -kongruenz, Hilfekooperation, soziales Netz)
Welche Vereinbarung wird geschlossen? (soll überschaubar sein)
Persönliche Eindrücke sind wertvoll!
Dr. Elke Nowotny, Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.