Pflegeeltern gesucht! - Interessiert?

Pflegeeltern gesucht! - Interessiert?

Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder unter anderem liebevolle Begleitung, fürsorgliche Erziehung und verlässliche Ansprechpersonen.

Manchmal ist es nicht möglich, dass Kinder diese Versorgung in ihren Ursprungsfamilien erhalten, weil die Problemlagen und Krisen der Herkunftseltern zu groß sind.

Wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, dann ist das Aufwachsen in einer Pflegefamilie für sie die beste Möglichkeit, um trotz aller Vorbelastungen gut heranwachsen zu können.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz möchte alle Kinder darin unterstützen, in Sicherheit und Stabilität aufzuwachsen. Daher werden dringend Pflegeeltern gesucht, die bereit dazu sind, Kinder in besonderen Lebenssituationen zu begleiten.

Pflegeeltern gesucht ! - INTERESSIERT ?

Sie möchten einem Pflegekind die notwendige Geborgenheit schenken, seine Vorsorgung sicherstellen und das Kind in seiner Entwicklung und seinem Verhalten durch Erziehung unterstützen.

Was müssen Sie tun? Wie kann das funktionieren?

Pflegefamilie zu sein ist bereichernd, vielseitig und auch herausfordernd.

Wir erklären in aller Ausführlichkeit, was notwendig ist, um ein Pflegekind aufzunehmen – und wie Sie die Herausforderungen des Alltags meistern können.

Pflegeeltern werden - ein Pflegekind aufnehmen - das Wichtigste zuerst!

Als Pflegeeltern bieten Sie einem Kind ein sicheres und liebevolles zu Hause für eine begrenzte oder unbegrenzte Zeit. Ob ein Pflegekind für eine kurze Dauer oder bis zum Erwachsenwerden bei Ihnen lebt, wird im Vorfeld besprochen und ist auch abhängig davon, wie Sie sich das Leben als Pflegefamilie vorstellen.

Möchten Sie ein Pflegekind aufnehmen, müssen Sie nicht verheiratet sein. Es spielt keine Rolle, ob Sie in einer verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Auch Alleinstehende und unverheiratete Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Wichtig ist, dass Sie bereit sind, einem Pflegekind Zeit, Aufmerksamkeit und familiären Halt zu geben.

Bei einer dauerhaften Unterbringung der Pflegekinder sollten Eltern und Kind einen familienentsprechenen Altersabstand von maximal 45 Jahren haben - einen Säugling oder ein Kleinkind können Sie also auch noch mit 45 Lebensjahren aufnehmen. Auch ältere Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden in Pflegefamilien vermittelt, Sie können also auch älter als 45 Jahre sein. Wenn bei Ihnen bereits Kinder leben, wird das Pflegekind mit einem Abstand von zwei bis vier Jahren als jüngstes Kind in Ihrer Familie Aufnahme finden.

Wie alle Kinder brauchen Pflegekinder Platz zum Spielen, Lernen und Entfalten, daher sollten Sie in Ihrem Zuhause genügend Raum haben. Allerdings ist es nicht nötig, dass Sie bereits zu Beginn der Bewerbung als Pflegeeltern ein eigenes Zimmer für ein mögliches Pflegekind haben.

Um Pflegeeltern zu werden, sollten Sie über eine stabile physische und psychische Gesundheit verfügen und keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis haben. Sie sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die Sie für das Pflegekind erhalten. Für Pflegekinder zahlt das Jugendamt unabhängig von Ihrem Einkommen ein monatliches Pflegegeld, das den Lebensunterhalt des Kindes abdeckt.

Sind Sie interessiert? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Nach der telefonischen Erst-Information können Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, in dem Sie durch den Pflegekinderdienst einen ersten Überblick dazu erhalten, aus welchen Lebenssituationen Pflegekinder kommen, wie sich das Eignungsverfahren gestaltet, welche Anforderungen an Pflegeeltern gestellt werden und wie das Zusammenleben in einer Pflegefamilie sein kann.

Für die Aufgabe Pflegeeltern zu sein, werden Sie durch Gespräche und eine Pflegeelternschulung vorbereitet. Auch nach der Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Sie Unterstützung und fachliche Begleitung. Die Zeitspanne vom ersten Informations-Gespräch bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt ca. 4 bis 8 Monate.

Welche Voraussetzungen benötigen Sie als Pflegeeltern? - Erfahren Sie mehr ...

Wer kann sich als Pflegeeltern bewerben?

Pflegeeltern können alle Menschen werden, die bereit dazu sind, ein Pflegekind aufzunehmen, welches vorübergehend oder dauerhaft nicht bei seiner Ursprungsfamilie leben kann.

Grundsätzlich sollten Sie Freude an dem Zusammenleben mit Kindern haben und bereit dazu sein, sich auf ein Pflegekind mit seiner besonderen Lebensgeschichte einzulassen.
Dazu gehört auch die Unterstützung und Förderung des Pflegekindes entsprechend seines individuellen Bedarfes.

Für das Pflegekind ist es wichtig, dass Sie seine Herkunft akzeptieren und die Beziehung und die Kontakte zu den leiblichen Eltern zulassen und unterstützen, wenn diese für die Entwicklung des Kindes förderlich ist.

Auch auf die kooperative Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtung / Schule, Fachkräften / Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie Ämtern und Behörden sind zu bewältigen.

Pflegeeltern zu sein, ist eine schöne, lebendige und vielseitige Aufgabe.

Verheiratet oder Partnerschaft? Alleinstehend? Sexuelle Orientierung? Eigene Kinder?

Wenn Sie Pflegeeltern werden möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Ebenso spielt Ihre sexuelle Orientierung keine Rolle für die Eignung als Pflegeperson, Sie können in einer verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben. Auch Alleinstehende und unverheiratete Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Es ist auch nicht Voraussetzung, dass Sie bereits eigene Kinder und / oder Erfahrung im Zusammenleben mit Kindern haben.

Wichtig ist, dass Sie bereit sind, einem Pflegekind Zeit, Aufmerksamkeit und familiären Halt zu geben.

Alter und Altersabstand?

Wenn Sie einem Pflegekind ein dauerhaftes Zuhause in Ihrer Familie geben wollen, dann wird darauf geachtet, dass zwischen Ihnen und dem Pflegekind ein Altersabstand von maximal 45 Jahren liegt.

Mit 45 Jahren können Sie also durchaus einen Säugling oder ein Kleinkind in Ihre Familie aufnehmen. Wenn Sie älter als 45 Jahre sind und ein Pflegekind dauerhaft aufnehmen möchten, ist dies genauso möglich: Auch ältere Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden in Pflegefamilien vermittelt.

Wenn bei Ihnen bereits Kinder leben, dann wird das Pflegekind mit einem Abstand von zwei bis vier Jahren als jüngstes Kind in Ihre Familie vermittelt.

Wohn- und Platzverhältnisse?

Um einem Pflegekind genügen Platz zum Spielen, Lernen und Entwickeln zu geben, brauchen Sie ausreichend großen Wohnraum in dem für ein Pflegekind ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Für das Überprüfungsverfahren ist es nicht nötig, dass bereits ein leeres oder vorbereites Zimmer vorhanden ist. Säuglinge und Kleinstkinder brauchen anfänglich noch kein eigenes Zimmer. Für ältere Kinder ist es dagegen meist ganz wichtig, von Beginn an einen Rückzugsort zu haben.

Gesundheitliche Voraussetzungen?

Pflegeeltern müssen belastbar sein und über eine stabile seelische und körperliche Gesundheit verfügen.

Liegen Krankheiten vor, dann dürfen diese den Alltag und die Erziehungsfähigkeit nicht einschränken.

Wirtschaftliche Verhältnisse?

Für Pflegekinder zahlt das Jugendamt monatliches Pflegegeld, welches den Lebensunterhalt des Pflegekindes deckt. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse müssen so stabil sein, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig decken können.

Berufstätigkeit?

Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit – wenn es sich vereinbaren lässt, kann der vorwiegend betreuende Elternteil auch berufstätig sein.

Wenn ein Pflegekind gut in der Pflegefamilie angekommen ist und einen Betreuungsplatz hat, können Pflegeeltern auch einer Berufstätigkeit nachgehen.

Wenn Sie ein kleines Kind aufnehmen möchten, dann ist es notwendig, dass Sie zumindest anfänglich Elternzeit in Anspruch nehmen, um das Pflegekind mit ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit darin zu begleiten, in Ihrer Familie anzukommen.

Führungszeugnis?

Pflegeeltern dürfen keine Vorstrafen und Einträge im erweiterten Führungszeugnis haben.

Kooperationsbereitschaft?

Kooperationsbereitschaft ist eine wichtige Eigenschaft von Pflegeeltern.

Sie übernehmen als Pflegeeltern eine Aufgabe der Jugendhilfe und werden dadurch mehrere Kooperationspartner*innen haben, mit denen Sie zusammenarbeiten: Mitarbeiter*innen von Jugendämtern, freien Jugendhilfeträgern und anderen Institutionen.

Als Pflegeeltern fördern und Unterstützen Sie Ihr Pflegekind entsprechend seines individuellen Bedarfes, dazu gehört auch die kooperative Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtung / Schule und Fachkräften / Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie Ämtern und Behörden.

Für das Pflegekind ist es wichtig, dass Sie seine Herkunft akzeptieren und die Beziehung und die Kontakte zu den leiblichen Eltern zulassen und unterstützen, wenn diese für die Entwicklung des Kindes förderlich ist.

Großeltern, Onkel, Tanten als Pflegeeltern?

Auch mit dem Kind verwandte Menschen, wie Großeltern, Onkel und Tanten, können Pflegeeltern werden. Die Verwandtenpflege ist bei allen genannten Pflegeformen möglich.

Sie möchten sich als Pflegeeltern bewerben, was erwartet Sie im Bewerbungsverfahren (Vorbereitung - Überprüfung - Grundqualifizierung - Anerkennung)? Erfahren Sie mehr ...

Vorbereitung - Überprüfung - Grundqualifizierung - Anerkennung

Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen? Nach der telefonischen Erst-Information können Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, in dem Sie durch den Pflegekinderdienst einen ersten Überblick dazu erhalten, aus welchen Lebenssituationen Pflegekinder kommen, wie sich das Eignungsverfahren gestaltet, welche Anforderungen an Pflegeeltern gestellt werden und wie das Zusammenleben in einer Pflegefamilie sein kann.


SCHRITT 1
Wenn Sie sich nach der telefonischen Information und Abklärung erster Fragen dazu entschließen, sich als Pflegeeltern prüfen zu lassen, dann vereinbaren Sie einen ersten Termin im Pflegekinderdienst. Bei diesem Gespräch erhalten Sie alle für die Überprüfung notwendigen Unterlagen und sprechen mit den für Sie zuständigen Fachkräften über Ihre Motivation, Pflegeeltern zu werden.

SCHRITT 2
Anschließend finden im Überprüfungsprozess mehrere Gespräche und ein Hausbesuch bei Ihnen statt. Das Verfahren dient neben der Überprüfung Ihrer Voraussetzungen auch dazu, Sie gut darauf vorzubereiten, Pflegeeltern zu sein. Zusätzlich müssen Sie ein Gesundheitsattest, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Ihren Einkommensnachweis einreichen. Für die spätere Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist es zudem gelingend, wenn in dem Überprüfungsprozess zwischen Ihnen und der Fachkraft des Pflegekinderdienstes eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung entsteht.

SCHRITT 3
Im Landkreis Mansfeld-Südharz durchlaufen alle Pflegeeltern-Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung eine Pflegeelternschulung. Durch diese Grundqualifizierung erhalten Sie das Basiswissen, das Sie für Ihre Aufgabe als Pflegeeltern brauchen und haben gleichzeitig die Gelegenheit zum moderierten Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegeeltern. Sie lernen auch die verschiedenen Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes kennen.

Für Verwandtenpflege-Familien findet die Pflegeelternschulung i.d.R. an zwei Samstagen innerhalb von vier bis sechs Wochen statt, für Fremdpflege-Familien umfasst die Basis-Qualifikation i.d.R. vier Samstage innerhalb von vier bis sechs Wochen. Die Schulungen finden i.d.R. einmal im Jahr statt.


SCHRITT 4
Am Ende des Eignungsverfahrens wird mit Ihnen gemeinsam herausgearbeitet, worin Ihre Ressourcen und möglichen Belastungsgrenzen in Bezug auf die Aufnahme eines Pflegekindes liegen. Das Ziel bei der Vermittlung eines Pflegekindes ist es immer, die geeignetste Pflegefamilie für ein Kind auszuwählen, um das Zusammenleben auf einer stabilen Basis aufzubauen.

Sind alle Vorausetzungen gegeben, wird die Vorbereitungs- und Überprüfungsphase mit der Anerkennung und Austellung einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt abgeschlossen.


Die einzelnen Schritte sollen Ihnen die Möglichkeit geben, genügend Informationen zu sammeln, bevor Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes in Ihre Familie entscheiden.

Folgende Fragen spielen bei der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle:

  1. Warum möchten wir jetzt ein Pflegekind aufnehmen?
  2. Was ist das Besondere, das wir einem Kind geben können?
  3. Möchten wir Kinder für eine begrenzte Zeit aufnehmen? Oder wollen wir einem oder mehreren Kindern einen dauerhaften Lebensort in unserer Familie anbieten.
  4. Welche Vorstellungen haben wir über Alter, Geschlecht, Aussehen und Nationalität des Kindes?
  5. Für welche Auffälligkeiten bzw. Eigenarten, eventuelle Krankheiten und Behinderungen eines Pflegekindes können wir Verständnis und Geduld aufbringen und wofür nicht?
  6. Welche Sachverhalte, Verhaltensweisen oder Situationen können wir nicht tolerieren?
  7. Unter welchen Umständen wären wir von einem Kind enttäuscht?
  8. Sind wir bereit, eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jugendämtern und anderen Institutionen zusammenzuarbeiten?
  9. Sind wir bereit, das Pflegekind im Kontakt mit seinen leiblichen Eltern zu unterstützen?

Wenn Sie für sich genügend Informationen gesammelt haben, sich Ihre Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, gefestigt hat und Sie die Anerkennung zur Pflegeerlaubnis erhalten haben, erfolgt im nächsten Schritt die Vermittlung eines Pfegekindes.

Wie läuft die Vermittlung einen Pflegekindes in eine Pflegefamile ab? Erfahren Sie mehr ...

Die Vermittlung des Pflegekindes an die Pflegeeltern

Manchmal dauert es nur wenige Wochen, manchmal aber auch Monate bis Sie der ersehnte Anruf erreicht: "Wir suchen für ein Kind Pflegeeltern und Sie könnten die Richtigen sein."

Diesem Anruf gehen viele Schritte voraus. Sobald mit den Eltern geklärt ist, dass die Unterbringung in einer Pflegefamilie die geeignete Hilfe ist, beauftragt der/die Sozialarbeiter*in des hilfeplanenden Dienstes die Fachstellen des Jugendamtes mit der Suche nach einer geeigneten Pflegestelle.

Damit die Mitarbeiter*innen der Fachstellen eine passende und geeignete Pflegefamilie auswählen können, erfragen sie alle zur Verfügung stehenden Informationen über das Kind, seine derzeitige Lebenssituation und die Vorstellungen seiner Eltern zur Unterbringung. Bei einer langfristigen Unterbringung lernen die Mitarbeiter*innen das Kind immer persönlich kennen.

Bei allen langfristig angelegten Pflegeverhältnissen ist es sehr wichtig, dass das Kind und die Pflegefamilie nicht nur kurzfristig gut zusammenpassen. Entscheidend für die Auswahl sind die Vorstellungen der Pflegeeltern und die individuelle Bedürfnislage des Pflegekindes. Denn nur wenn Eltern und Pflegekind zusammenpassen, kann eine langfristige und gute Unterbringung gewährleistet werden.

Ist eine Unterbringung auf Grund einer akuten Familienkrise notwendig, besteht Handlungsbedarf: Das Pflegekind muss meistens so schnell wie möglich in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Pflegeeltern, die befristet Pflegekinder aufnehmen, erhalten die wichtigsten Informationen und müssen sich schnell entscheiden, ob sie dieses Kind jetzt aufnehmen können oder nicht.

Als Pflegeeltern-Bewerber*in für ein langfristiges Pflegeverhältnis erhalten Sie meistens ein Foto und alle Informationen über das Pflegekind und seine Familie, die inzwischen zur Verfügung stehen z. B.:

  1. Grund für die In-Pflegegabe,
  2. Entwicklungsstand,
  3. Behinderungen und Krankheiten,
  4. geplante Kontakte zu den Eltern,
  5. bisherige Wechsel von Bezugspersonen und Aufenthaltsorten,
  6. Beziehungen zu Verwandten und anderen Personen,
  7. wichtige Ereignisse und Erlebnisse.

Wenn Sie Interesse an der Aufnahme dieses Kindes haben, lernen Sie, wann immer es möglich ist, zuerst die Eltern kennen. Eltern und Pflegeeltern müssen prüfen, ob eine Grundlage für eine Zusammenarbeit gegeben ist. Wenn dies so ist, findet das erste Treffen mit dem Kind statt. An diesem Punkt stehen Sie vor der wichtigen Entscheidung, ob Sie sich vorstellen können, mit diesem Kind zusammenzuleben. Sie müssen sorgfältig prüfen, ob Ihre Familie den besonderen Bedürfnissen des Kindes gerecht werden kann und ob die Situation des Pflegekindes mit Ihren Erwartungen vereinbar ist:

  1. Können wir mit den Eltern dieses Kindes zusammenarbeiten?
  2. Passt gerade dieses Kind mit seinen Erfahrungen, Verhaltensweisen, Wünschen und Erwartungen in unsere Familie oder zu mir?
  3. Passt dieses Kind vom Alter und seiner Entwicklung zu unseren eigenen Kindern, oder werden sich diese durch den „Konkurrenten“ oder die „Konkurrentin“ bedroht fühlen?
  4. Sind wir uns sympathisch?

Sie sollten aber keinesfalls zusagen, wenn Sie noch Bedenken haben. Denn auch diese Phase dient noch der Entscheidungsfindung, in der alle Beteiligten von der Vermittlung zurücktreten können. Bei Fragen, Bedenken und Unklarheiten, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der vermittelnden Dienste als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Wenn sich alle Beteiligten für die Aufnahme des Kindes in die Pflegefamilie entschieden haben, wird überlegt, wie man den Übergang in die neue Pflegefamilie am besten gestaltet. Meistens dauert diese "Kennenlern- und Anbahnungsphase" mehrere Wochen, in denen viele Treffen zwischen Ihnen und dem Kind stattfinden werden. Schließlich müssen Sie sich ja erst gegenseitig kennenlernen und aneinander gewöhnen. Letztlich sind das Alter und die Situation des Kindes ausschlaggebend, wie lange diese Phase dauern wird.

In einer Hilfeplanungskonferenz werden dann Vereinbarungen über die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses besprochen, z. B.: Perspektive, Erziehungsziele und Besuchskontakte.

Anschließend wird die Pflegeveinbarung (Eltern-Pflegeeltern), der Pflegevertrag (Jugendamt-Pflegeeltern) sowie die Hilfeplanvereinbarung(Eltern-Jugendamt-Pflegeeltern) abgeschlossen.

Wenn das Pflegekind in die Familie kommt, sollten Sie darauf achten, dass Sie wichtige Papiere erhalten, zum Beispiel:

  1. Ausweis,
  2. Impfbuch,
  3. Vorsorgeheft,
  4. Zeugnisse und
  5. Krankenversicherungsunterlagen.

Wie werden Sie als Pflegefamile durch den Pflegekinderdienst fachlich unterstützt und begleitet? Erfahren Sie mehr ...

Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern

Pflegeeltern müssen die Herausforderungen des besonderen Familienlebens nicht allein bewältigen.

Vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Sie fachliche Unterstützung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst des Jugendamts:

  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes sind für Sie beständige Ansprechpersonen und unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie sowie in Krisen- und Konfliktsituationen.
  • Gemeinsam mit dem Pflegekinderdienst bereiten Sie Hilfeplankonferenzen vor, besprechenden den von Ihnen zu erstellenden Entwicklungsbericht und sortieren, wenn nötig, welche zusätzliche therapeutische, psychologische oder pädagogische Hilfe für Ihr Pflegekind notwendig ist.
  • Um die Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrer Ansprechperson im Pflegekinderdienst zu gestalten sowie die Entwicklung und Bedürfnisse Ihres Pflegekindes einzuschätzen, findet ein regelmäßiger Kontakt - auch in Form von Hausbesuchen - zwischen Ihnen statt.

Sie haben auch nach der Grundqualifizierung die Möglichkeit, in Pflegeelterngruppen und Fortbildungen Ihr Fachwissen zu erweitern und sich im Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegeeltern, mit Dozentinnen und Dozenten neue Impulse und Anregungen für Ihren Pflegefamilienalltag zu holen. Das gemeinsame Lernen und der regelmäßige Austausch mit anderen Pflegeeltern schärft den Blick für viele positive Entwicklungen und Fortschritte in Ihrem lebendigen Familien-Alltag.

Über die Angebote können Sie sich bei Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater informieren.

Wenn Sie trotz Ihrer Kompetenz mit Ihren Bemühungen an Grenzen stoßen, gibt es für Pflegekinder und Pflegeeltern weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Welche Unterstützung wann sinnvoll ist, wird in einer Hilfeplanungskonferenz besprochen und festgelegt.

Finanzielle Leistungen - Rechtliche Aspekte - Wissenswertes? Erfahren Sie mehr ...

Finanzielle Leistungen - Rechtliche Aspekte - Wissenswertes

Elternzeit - Elterngeld - Zeitaufwand

Um als Pflegefamilie zusammenzuwachsen, braucht es Zeit und Geduld. Pflegekinder benötigen unabhängig ihres Alters die Aufmerksamkeit ihrer Pflegeeltern, um eine Beziehung aufzubauen und das neue Familienleben kennenzulernen.

Wenn Sie ein kleines Kind aufnehmen, so ist es wünschenswert, dass eine Pflegeperson anfänglich zu Hause bleibt und vollumfänglich für das Pflegekind da zu sein.

Als Pflegeeltern haben Sie auch Anspruch auf Elternzeit. Diese kann ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Pflegekindes bis zu einer Dauer von drei Jahren in Anspruch genommen werden, längstens aber bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Pflegekindes. Erziehungsgeld bzw. Elterngeld (Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) erhalten Pflegeeltern jedoch nicht.

Nach der Phase der Eingewöhnung bei Ihnen ist es grundlegend möglich, dass Sie einer Berufstätigkeit nachgehen, die mit dem Familienleben vereinbar ist.

Finanzielle Unterstützung

Für Pflegekinder zahlt das Jugendamt monatlich einen Pauschalbetrag, der den Lebensunterhalt des Kindes absichern soll ("Grundbetrag"). Diese Zahlungen betreffen Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Taschengeld, Schulmaterialien und alles andere, was das tägliche Leben eines Pflegekindes betrifft. Die Pauschalbeträge sind nach Alter des Pflegekindes gestaffelt und werden jährlich angepasst.

Zudem erhalten Sie einen monatlichen Ausgleich für Ihre Erziehungsleistungen ("Erziehungsbetrag"). Für Pflegefamilien, die aufgrund der Einschränkungen ihres Pflegekindes besondere Aufwendungen in der Erziehung, Begleitung und Förderung des Kindes haben, kann auf Antrag der Erziehungsbeitrag angepasst und erhöht werden.

Das Pflegegeld ("Grundbetrag" + "Erziehungsbetrag") wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens gezahlt. Im Land Sachsen-Anhalt wird die Höhe des Pflegegeldes durch die Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung (KJH-PflG-VO) sowie die jährlich angepasste Verordnung zur Festsetzung des Grund- und Erziehungsbetrages, der jährlichen Pauschale für die Unfallversicherung und der monatlichen Pauschale zur angemessenen Alterssicherung (GrErzUVAPV) geregelt.


Beispiel-Rechnung für ein Kind in dauerhafter Vollzeitpflege in der Altersstufe 1 "Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren" - Monatliche Zahlung - 2025

BETRAG 1 - "Grundbetrag"
Pauschale für Kosten für den Sachaufwand: 748,00 €
BETRAG 2 - "Erziehungsbetrag"
Pauschale für die Kosten für Pflege, Erziehung, Förderung, Unterstützung: 430,00 €
PFLEGEGELD INSGESAMT - Monatliche Zahlung 1178,00 €

Darüber hinaus können Pflegeeltern einen Antrag auf einmalige Beihilfen bspw. für Bekleidung (auch zu besonderen Anlässen wie Taufe, Einschulung …), Kinderwagen, Fahrrad, Fahrradkindersitz, Autokindersitz, Mobiliar, Einschulung, Taufe, Konfirmation, Klassenfahrten oder des Mobiliars bei Einzug des Pflegekindes u.a.m stellen.

Wenn Ihr Pflegekind dauerhaft bei Ihnen lebt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld wird anteilig auf das Pflegegeld angerechnet. Ist das Pflegekind das älteste Kind in der Pflegefamilie (unabhängig davon, ob leibliche Kinder, andere Pflege- oder Adoptivkinder in der Familie leben) so wird ein Betrag in Höhe der Hälfte des Kindergeldes, das für ein erstes Kind gezahlt wird, vom Pflegegeld abgezogen. Ist das Pflegekind nicht das älteste Kind in der Pflegefamilie, so wird ein Betrag in Höhe eines Viertels des Kindergeldes, das für ein erstes Kind gezahlt wird, vom Pflegegeld abgezogen.

Wenn das Pflegekind dauerhaft bei Ihnen lebt, kann es auch auf der Steuerkarte berücksichtigt werden. Dies muss jährlich bis zum 30.11. des laufenden Jahres beim Finanzamt eingetragen werden.

Weiterhin erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrer privaten Renten- und Unfallversicherung. Alle Pflegekinder sind durch das Jugendamt haftpflichtversichert.

Rechtliche Aspekte

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen, dann schließen Sie mit dem Jugendamt einen Pflegevertrag ab. Dieser beinhaltet die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Enthalten ist unter anderem, dass Sie das Jugendamt bei wesentlichen Veränderungen wie Umzug, neue Partnerschaft, Trennung, ernstlichen Erkrankung, längerer Abwesenheit u. ä. informieren müssen.

Die Eltern bzw. der Amtsvormund des Pflegekindes schliessen mit Ihnen eine Pflegevereinbarung bzw. Sorgevereinbarung ab und übertragen Ihnen damit als Pflegeeltern das Recht, in allen Fragen der alltäglichen Sorge das Pflegekind betreffend eigenmächtig und unabhängig zu entscheiden und zu handeln.

Als Pflegeeltern sind Sie wesentliche Beteiligte am Hilfeplanverfahren. In der Regel findet dazu bei dauerhaften Pflegeverhältnissen einmal jährlich ein Hilfeplangespräch statt. An diesem nehmen alle Akteure und Akteurinnen der Hilfe teil. Neben Pflegeeltern, Pflegekinderdienst, Allgemeiner Sozialdienst, ggf. Vormund des Kindes und Herkunftseltern ist auch das Pflegekind, je nach Alter und Entwicklungsstand, anwesend. In dieser Konferenz wird über die aktuelle und perspektivische Entwicklung des Kindes gesprochen, es werden Vereinbarungen zum Umgang geschlossen und erörtert, ob weitere Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind.

Zur Sicherung der Rechte von Pflegekindern wird für jedes Pflegekind ein Schutzkonzept erstellt, dass durch die Pflegefamilie umgesetzt wird. Das Konzept wird durch die Fachkraft des Pflegekinderdienstes, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Pflegekind, erstellt und regelmäßig überprüft.

Sowohl das Pflegekind als auch seine leiblichen Eltern haben ein Recht auf Umgang (§ 1684 I BGB). Das Umgangsrecht umfasst drei Aspekte: den persönlichen Umgang durch Besuch, den telefonischen Umgang (incl. über Soziale Medien via Smartphone/Internet) und den Umgang durch Briefwechsel. Es soll dem Kind die Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild über seine Herkunft zu machen, was zur Bildung einer eigenen Identität sinnvoll ist. Außerdem muss das Kind so nicht den Kontakt zu seinen Eltern verlieren, an die es gegebenenfalls eine positive Bindung hat, und kann sich darüber hinaus ein eigenes Bild davon machen, weshalb es in einer Pflegefamilie untergebracht wurde. Umgangskontakte dürfen nicht dazu genutzt werden, das Verhältnis des Kindes zu der jeweils anderen Familie dadurch zu schädigen, dass die andere Familie oder ihre Handlungen herabgewürdigt werden (§ 1884II BGB). Passiert dies doch oder hält sich eine der beteiligten Familien nicht an die Absprachen kann das Jugendamt oder eine neutrale Stelle (z.B. Erziehungsberatungsstelle) als Vermittler eingeschaltet werden. Sollte auch dies nicht fruchten und ist das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet, kann beim Familiengericht die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts beantragt werden. Festlegungen zur Gestaltung des Umgangsrechts und der Umgangskontakte erfolgen durch die Beteiligten im Kontext der Hilfeplan-Gespräche.

Wenn Eltern kein Recht auf Umgang mit ihrem Kind haben, weil es ihnen gerichtlich untersagt wurde, steht ihnen ein Auskunftsrecht zu, durch das sie sich von Zeit zu Zeit über den Entwicklungsstand des Kindes informieren können.

Kranken- und Haftpflichtversicherung

Pflegekinder sind entweder über ihre Eltern krankenversichert oder sie werden in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Pflegeeltern mitversichert. Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen Sie mit dem Jugendamt klären, wie die Krankenversicherung des Pflegekindes geregelt wird. Das Jugendamt kann in bestimmten Fällen die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind (§ 40 SGB VIII).

Üblicherweise sind Pflegekinder in der Familienhaftpflichtversicherung der Pflegeeltern eingeschlossen. Hier sind die Ansprüche Dritter versichert, nicht jedoch die Ansprüche von Pflegekindern gegenüber ihren Pflegeeltern und umgekehrt. Besonders wichtig ist, dass Sie eine Versicherung abschließen, die dann eintritt, wenn das Pflegekind gegenüber Ihnen Schadenersatzansprüche geltend machen kann (z. B. das Pflegekind wird durch unachtsames Hantieren beim Kochen schwer verbrüht).

Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. bietet seinen Mitgliedern eine Sammelhaftpflichtversicherung an, in der auch die gegenseitigen Ansprüche von Pflegekind und Pflegeeltern sowie weiterer Haushaltsangehöriger versichert sind.

Es ist hierbei zu beachten, dass vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden, die Dritten oder den Pflegeeltern von unter siebenjährigen Pflegekindern oder geistig behinderten Pflegekindern zugefügt werden, nicht versichert sind. Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben und geistig behinderte Kinder sind gesetzlich für angerichtete Schäden nicht verantwortlich. Möglicherweise kommt hier jedoch eine Haftung der Pflegeeltern aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung in Betracht.

Unterstützungs- und Hilfeangebote

Die Aufnahme eine Pflegekindes ist für eine Pflegefamilie mit einer größeren Öffnung der Familie nach Außen verbunden: Der private Raum wird kleiner, die Grenzen zur öffentlichen Umgebung der Pflegefamilie werden durchlässiger. Mögliche Beteiligte und Akteure sind:


Als Pflegeeltern werden Sie zum Profi für das Ihnen anvertraute Pflegekind. Dennoch wird nicht von Ihnen erwartet, dass Sie den Weg Pflegefamilie zu sein allein bewältigen. Neben der kontinuierlichen Begleitung durch den Pflegekinderdienst besteht im Landkreis Mansfeld-Südharz ein breites Netzwerk an Unterstützungsmöglichkeiten durch Beratungsstellen und therapeutischen Praxen.

Wie kann eine Pflegeelternschaft aussehen? - Welche unterschiedliche Pflegeformen gibt es? Erfahren Sie mehr ...

Wie kann eine Pflegeelternschaft aussehen? - Welche unterschiedliche Pflegeformen gibt es?

Von der Vollzeitpflege bis zur Bereitschaftspflege – es gibt viele Möglichkeiten wie Sie helfen können. Ob Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, Hilfe für verwandte Kinder oder andere Betreuungsmöglichkeiten – jedes Pflegekind hat eine einzigartige Geschichte und verdient eine maßgeschneiderte Lösung.

Für Sie als zukünftige Pflegeeltern ist es wichtig, die verschiedenen Formen der In-Pflegenahme zu kennen, um während des Vorbereitungs- und Überprüfungsprozesses zu entscheiden, welche Form am besten in Ihre derzeitige Lebenssituation und -planung passt.

Vollzeitpflege

Nehmen Menschen ein ihnen unbekanntes Pflegekind auf, handelt es sich um eine klassische Vollzeitpflege. Je nachdem, ob das Pflegekind für eine begrenzte oder unbegrenzte Zeit in der Pflegefamilie lebt, wird von einer Kurzzeitpflege oder Dauerpflege gesprochen. In der Regel ist für Pflegeeltern mit der Aufnahme des Pflegekindes klar, für welchen Zeitraum das Pflegeverhältnis angedacht ist.

Manchmal ist zu Beginn eines Pflegeverhältnisses (noch) nicht ganz klar abzuschätzen, ob sich die Situation in der Ursprungsfamilie in einem Zeitraum stabilisieren kann, der für das Kind angemessen ist. Dann kann es sein, dass über einen längeren Zeitraum von ein bis zwei Jahren offen ist, ob das Pflegekind wieder zu den Herkunftseltern zurückziehen kann. Diese Pflegekinder benötigen besonders viel Halt und Unterstützung von ihren Pflegeeltern, um sich möglichst stabil in dieser Lebenssituation einzufinden. In diesen Fällen sind die Pflegeeltern geeignet und bereit dazu, eine Zeit der Unsicherheit mit dem Pflegekind gemeinsam auszugestalten.

Welche Art der klassischen Vollzeitpflege für Sie in Betracht kommt, erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson im Pflegekinderdienst.

Zu diesen beiden Grundformen kann – ggf. zeitlich begrenzt – ein erweiterter Förderbedarf hinzukommen. Er liegt immer dann vor, wenn das Pflegekind aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigung gravierende Auffälligkeiten zeigt und so die Anforderungen an die Pflegeeltern über den allgemeinen Erziehungsbedarf hinausgehen. Wird ein erweiterter Förderbedarf vermutet, wird eine fachdiagnostische Stellungnahme eingeholt.

Verwandtenpflege

Auch verwandte Menschen, wie Großeltern, Tanten, Onkel, und weitere Familienangehörige können Pflegeeltern für ein Kind werden. Grundlegend benötigen Verwandte bis zum dritten Grad keine formale Erlaubnis, um ein verwandtes Kind bei sich aufzunehmen. Möchten Sie jedoch Pflegeeltern mit allen Rechten, Pflichten, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten werden, wenden Sie sich gern an den Pflegekinderdienst. Die Mitarbeitenden erläutern Ihnen, wie Sie vorgehen können, um sich als Pflegeeltern für das Kind zu bewerben.

Netzwerkpflege

Wenn Sie in Ihrem sozialen Umfeld Kontakt zu einem Kind haben, welches nicht bei seiner Ursprungsfamilie leben kann und Sie sich vorstellen können, es als Pflegekind in Ihrer Familie aufzunehmen, ist das grundlegend möglich. Alle Personen, die für einen Zeitraum über acht Wochen ein Kind bei sich aufnehmen, mit dem sie nicht verwandt sind, bedürfen der Erlaubnis des Jugendamtes. Es ist daher sinnvoll, bereits bei ersten Überlegungen, ein bekanntes Kind aufzunehmen, sich durch den Pflegekinderdienst beraten zu lassen.

Bereitschaftspflege

Manchmal muss das Jugendamt Kinder aufgrund einer akuten Notsituation aus dem Haushalt der leiblichen Familie Inobhut nehmen. Kinder, die solch eine Herausnahme erleben, haben zu der Unterversorgung durch die Eltern eine plötzliche Trennung und dadurch Verunsicherung erlebt. Oft werden für jüngere Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren, die im Landkreis in Inobhut genommen werden, Bereitschaftspflegeeltern gesucht. Wenn Sie sich vorstellen können, Kindern in Notsituationen für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 6 Monaten bei sich aufzunehmen, dann wenden Sie sich gern für nähere Informationen den Pflegekinderdienst des Jugendamtes.

Bereitschaftspflegestellen erhalten neben einer höheren Vergütung der Erziehungsleistung eine engmaschige Fachberatung durch den Pflegekinderdienst.

Was macht Pflegekinder und Ihre unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebenserfahrungen aus? Erfahren Sie mehr ...

Was macht Pflegekinder und Ihre unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebenserfahrungen aus?

Pflegkinder können Babys, Klein-, Schulkinder oder Jugendliche sein, die meist aus unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren Eltern leben. Sie brauchen liebevolle und aufgeschlossene Erwachsene, sich um sie kümmern und in ihrer Entwicklung unterstützen.

Pflegekinder kommen aus Familien, in denen die Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu versorgen. Meist liegen die Ursachen dafür in schweren psychischen Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeiten, kognitiven Einschränkungen, Traumatisierungen sowie eingeschränkten Beziehungs- und Bindungsfähigkeiten. Oft liegt eine Mischung aus verschiedenen Faktoren vor.

Häufig hatten die leiblichen Eltern selbst keinen guten Start ins Leben, sind als Kinder misshandelt, vernachlässigt, verwahrlost und allein gelassen wurden. Nicht alle Menschen, die ihre Kindheit unter extrem belastenden Bedingungen erlebt haben, verfügen über hinreichend seelische Stabilität und Unterstützung, um sich von diesen Erfahrungen abzugrenzen und dadurch kompetente, fürsorgliche Eltern zu werden.

Können Kinder aufgrund von Unversorgtheit vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren Eltern leben, bietet die Aufnahme in eine Pflegefamilie die beste Möglichkeit, um diesen Kreislauf für die nächste Generation zu durchbrechen.

Pflegekinder können durch die Erziehung, Unterstützung und Fürsorge von Pflegeeltern erfahren, wie eine Familie funktionieren kann. Sie erleben wie es sich anfühlt, wenn Erwachsene Verantwortung für sie übernehmen, auf ihre Bedürfnisse eingehen und stark genug sind, um ihnen durch konsequente Erziehung Halt und Sicherheit zu geben.

Pflegekinder wachsen mit zwei Familiensystemen auf. Sie sind und bleiben Kinder ihrer leiblichen Eltern, auch wenn diese nicht Teil ihres alltäglichen Lebens sind.

Für manche Pflegekinder birgt diese Situation Loyalitäts- und Identitätskonflikte. Sie benötigen Pflegeeltern, die sie wertneutral und empathisch darin begleiten, sich mit ihrer Herkunftsfamilie auseinanderzusetzen.

Für Kinder mit Brüchen in ihrer Biografie ist es wichtig, Kontakt zu ihren Ursprungsfamilien zu haben, um sich mit ihren Wurzeln auseinandersetzen zu können und ihre Identität zu finden. Auch wenn keine persönlichen Treffen möglich sind, wollen Pflegekinder ihre Vergangenheit kennenlernen und verstehen. Daher ist es für sie wichtig, dass Pflegefamilien ihre Herkunft akzeptieren und sie bei der Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte unterstützen.

Auf Grund der frühen Erfahrungen von Trennung, Traumatisierung, Vernachlässigung und Beziehungsabbrüchen begegnen Pflegekindern neuen Bezugspersonen misstrauisch und grenztestend. Sie sind seelisch verletzt und benötigen lange, um sich in einer Pflegefamilie sicher zu fühlen.

Bis dahin bemerken Pflegeeltern anfangs oft, dass ihre Pflegekinder schnell einen oberflächlichen Kontakt zu ihrem Umfeld aufbauen, Freundschaften nur lose eingehen und in ihren Beziehungen scheinbar wahllos sind. Sind sie bereit, sich auf neue Beziehungen einzulassen, dann werden diese getestet, indem die Kinder unter Umständen massiv die Grenzen ihrer Pflegeeltern herausfordern. Um sich in eine Pflegefamilie zu integrieren, müssen Pflegekinder korrigierende Erfahrungen machen und herausfinden, dass ihre Pflegeeltern sie wirklich nicht verlassen, anders reagieren als ihre bisherigen Bezugspersonen und verlässlich Verantwortung für sie übernehmen.

Zudem bringen Pflegekinder mögliche vorgeburtliche Belastungen durch den Konsum von Alkohol und/oder Drogen in der Schwangerschaft mit. Der Missbrauch von Suchtmitteln in der Schwangerschaft hat lebenslange Auswirkungen auf die Entwicklung, das Erleben und das Verhalten von Pflegekindern. Betroffene Kinder benötigen Pflegeeltern, die erkennen und annehmen können, dass es dauerhafte Grenzen in der seelischen, emotionalen und sozialen Entwicklung des Pflegekindes gibt. Häufig brauchen diese Pflegefamilien ergänzende Unterstützung, um ihr Pflegekind bestmöglich in der Entwicklung zu begleiten und zu fördern.

Liegt bei Pflegekindern eine besonders starke Verzögerung in der Entwicklung vor oder sind sie in ihrem Verhalten über die Maße herausfordernd, werden sie nicht in klassische Pflegefamilien vermittelt. Sie brauchen professionelle Begleitung durch pädagogisch ausgebildete Pflegeeltern und werden daher nur in sozialpädagogische oder sonderpädagogische Pflegestellen vermittelt.

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Vorbereitung, Überprüfung und Grundqualifizierung

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