Kinder suchen Vormünder - Lust auf ein Ehrenamt?

Kinder suchen Vormünder - Lust auf ein Ehrenamt?

Jedes Kind benötigt jemanden, der seine Interessen vertritt, sich kümmert, es unterstützt und verantwortungsvolle Entscheidungen trifft.

Wenn die Eltern das nicht übernehmen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Die Gründe dafür sind vielfältig, beeinflussen aber das Leben eines Kindes nachhaltig.

Die ehrenamtliche Vormundschaft hat dabei Vorrang vor anderen Formen der Vormundschaft.

Sie benötigen keine bestimmte Ausbildung dafür und müssen auch niemanden im eigenen Haushalt aufnehmen.

Sie wollen sich engagieren, Sie sind offen für Neues und haben Empathie und Verantwortungsbewusstsein?

Sie wollen ein Kind oder einen Jugendlichen / eine Jugendliche direkt unterstützen und sein / ihr Aufwachsen begleiten?

Dann können Sie sich als ehrenamtlicher Einzelvormund bewerben.

Kinder und Jugendliche als Vormund begleiten – ein Ehrenamt für Sie? (INFORMATIONSBROSCHÜRE ZUM HERUNTERLADEN)

Kinder und Jugendliche benötigen auf dem Lebensweg vertrauensvolle Erwachsene, die Ihnen zur Seite stehen, wenn die Eltern die Sorge nicht ausüben können.

Sie könnten als ehrenamtlicher Vormund, mit Bestellung durch das Familiengericht, eine verlässliche und verständnisvolle Begleitperson sein und die rechtliche Vertretung zum Wohle und förderlichen Entwicklung Ihres Mündels ausüben.

Gemeinsam erarbeiten Sie mit Ihrem Mündel Lebensziele und unterstützen in allen Bereichen des Lebens, wie z.B. Gesundheit, Bildung und behördliche Angelegenheiten.

Sie benötigen die Bereitschaft sich auf eine verbindliche, längere Beziehung zu einem jungen Menschen einzulassen, sowie Zeit für ausreichende Kontakte.

Sie sollten sich gut auf andere Menschen, Lebensweisen und Kulturen einlassen können.

Sie sind in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert und können eine jährliche Aufwandspauschale beim Familiengericht beantragen.

Sie bekommen das notwendige Fachwissen vermittelt und werden durch die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften, des Landkreises Mansfeld Südharz unterstützt und begleitet.

Sie sollten offen sein, für die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, wie Familiengericht, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Schule und Jugendamt.

Sie sollten offen und bereit sein, sich bei Problemen Unterstützung einzuholen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so kann ganz unkompliziert ein Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch vereinbart werden.

Kinder und Jugendliche als Vormund begleiten – ein Ehrenamt für Sie? - (INFORMATIONSBROSCHÜRE ZUM HERUNTERLADEN)

Ansprech-Partner


Mitarbeiter/inFunktionStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefonE-Mail
Ullrich, RalphKoordination - Vormundschaften und PflegschaftenStandort Sangerhausen / Haus 3Raum 1.140 34 64 - 535 34 10ralph.ullrich@lkmsh.de

Bundesministerium der Justiz - "Das Vormundschaftsrecht" / Stand: Januar 2023 (PDF-BROSCHÜRE ZUM HERUNTERLADEN)

Es sind Schicksale, die uns besonders nahegehen: Kinder, die ihre Eltern verloren haben, von ihnen alleingelassen worden sind oder deren Eltern schlicht nicht in der Lage sind, sich ausreichend um sie zu kümmern. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite. Die Rechtsbeziehung zwischen diesen Kindern, den Mündeln, und dem Vormund sowie das Verhältnis der beiden zum Staat ist im Vormundschaftsrecht geregelt, das am 1. Januar 2023 in neuer Form in Kraft getreten ist.

Bundesministerium der Justiz - Info-Broschüre "Das Vormundschaftsrecht" / Stand: Januar 2023 (PDF-BROSCHÜRE ZUM HERUNTERLADEN)


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