Arbeitshilfen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII - ArbeitsPraxis

Vorgeschichte – Aufgaben – Ziele

Im Rahmen der Überarbeitung der Kooperationsvereinbarungen zur Sicherung des Kindeswohls sind im Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz im Jahr 2014 verschiedene Arbeitshilfen für alle beteiligten Fachkräfte entwickelt worden.

Grundlagen für die Entwicklung dieser Arbeitshilfen sind die Arbeitsmaterialien und Leitfäden Kinderschutz anderer Landkreise und Städte sowie aktuelle Fachliteratur (siehe unter: "Verwendete Quellen").

Folgende Ziele / Funktionen sollen diese Arbeitshilfen erfüllen:

  1. Vereinheitlichung / Standardnormierung von Begriffen, Arbeitsschritten und Dokumentationen
  2. Prozess- und ergebnisbezogene Dokumentation der Fallbearbeitung unterstützt die weitere Arbeitsplanung sowie Fall- und Selbstreflexion (Systematisches Beobachten und Dokumentieren!)
  3. Reduzierung von Arbeitszeiteinsatz durch die Verwendung von standardisierten Dokumentationsbögen (Arbeitserleichterung!)
  4. Darstellung und Begründung professioneller Fallbearbeitung in dienst- und gegebenenfalls strafrechtlicher Hinsicht zur Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit (Rechtliche Absicherung Fachkräfte durch verwaltungs- und gesetzkonforme Prozessschritte!)
  5. Arbeitsgrundlage für Vertretung bei Krankheit oder Urlaub.
  6. Arbeitsgrundlage bei Zuständigkeitswechsel (evtl. zusätzlich Fallübergabeformular)
  7. Erfüllung aktueller Fachstandards auf Bundesebene
  8. Aufbau der Arbeitshilfen als Modulsystem („Baukasten-Prinzip"), damit fallspezifisch durch die Fachkraft entschieden werden kann, welche Arbeitshilfe im „aktuellen Fall" sinnvoll zum Einsatz kommen kann

Wir möchten diese Arbeitshilfen in Zusammenarbeit mit den Fachkräften, die diese Arbeitshilfen in ihrer alltäglichen Arbeit einsetzen, auf ihre Praxistauglichkeit hin anpassen. Hierzu gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, beginnend mit der ASD-Fachgruppe und der InsoFa-Fachgruppe.

Anpassungen und Aktualisierungen erfolgen zukünftig nach Bedarf.

Für Änderungen und Korrekturen stehen als Ansprechpartner im Jugendamt Herr Jeckel (PSYD) und Frau Gängel (LNKS) zur Verfügung.

Anfragen für Schulungen zum Umgang und Einsatz der hier angebotenen Arbeitshilfen nehmen ebenfalls die hier genannten Ansprechpartner entgegen.

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