Funktion / Ziele der Arbeitshilfen

Grundlagen für die Entwicklung dieser Arbeitshilfen sind die Arbeitsmateralien und Leitfäden Kinderschutz anderer Landkreise und Städte sowie aktuelle Fachliteratur (siehe unten: "Verwendete Quellen").

Folgende Ziele / Funktionen sollen diese Arbeitshilfen erfüllen:

  • Vereinheitlichung / Standardnormierung von Begriffen, Arbeitsschritten und Dokumentationen
  • Prozess- und ergebnisbezogene Dokumentation der Fallbearbeitung unterstützt die weitere Arbeitsplanung sowie Fall- und Selbstreflexion
    (Systematisches Beobachten und Dokumentieren!)
  • Reduzierung von Arbeitszeiteinsatz durch die Verwendung von standardisierten Dokumentationsbögen (Arbeitserleichterung!)
  • Darstellung und Begründung professioneller Fallbearbeitung in dienst- und gegebenenfalls strafrechtlicher Hinsicht zur Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit (Rechtliche Absicherung Fachkräfte durch verwaltungs- und gesetzkonforme Prozessschritte!)
  • Arbeitsgrundlage für Vertretung bei Krankheit oder Urlaub.
  • Arbeitsgrundlage bei Zuständigkeitswechsel (evtl. zusätzlich Fallübergabeformular)
  • Erfüllung aktueller Fachstandards auf Bundesebene
  • Aufbau der Arbeitshilfen als Modulsystem ("Baukasten-Prinzip"), damit fallspezifisch durch die Fachkraft entschieden werden kann, welche Arbeitshilfe im "aktuellen Fall" sinnvoll zum Einsatz kommen kann

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