Beratung / Unterstützung in Abstammungs- und Unterhaltsangelegenheiten

Ansprech-Partner

Erstkontakt - Beratung / Unterstützung gemäß § 52 a SGB VIII

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Mitarbeiter Beratung, Mitarbeiterin BeurkundungStandort Eisleben / Haus 1Raum 2.220 34 64 - 535 34 57

Die Zuordnung erfolgt nach dem 1.Buchstaben des Familiennamens des Kindes:


  • A - K (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Berater Unterhalt, UrkundspersonStandort Eisleben / Haus 1Raum 2.130 34 64 - 535 34 65

  • L -Z (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)


Aufgaben / Funktionen

Wird ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern geboren, erhält das Jugendamt vom Standesamt eine Geburtenmitteilung.

Die zuständige Bearbeiterin setzt sich dann schriftlich mit der Mutter des Kindes in Verbindung, um ihr Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsklärung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen anzubieten.

Nachfolgend erfolgen beratende Gespräche, Beurkundung oder Unterstützung in diesen Angelegenheiten.

Mütter oder Väter, die allein für ein Kind sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt u.a. in Unterhaltsangelegenheiten.

Zwei Mitarbeiterinnen des AA-Bereiches sind Anlaufstelle für Erstkontakte und fortführende Beratungen. Sie führen Beratungsgespräche durch und gewähren weitgehende Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten (Kontaktaufnahme zum anderen Elternteil, Auskunftsersuchen, Unterhaltsberechnung, Unterstützung bei der Vorbereitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen).

Ist ersichtlich, dass die hier gewährte Unterstützung nicht ausreichend und die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich wird, erfolgt die Verweisung an die für die Beistandschaft zuständigen Bearbeiter.

Seiten-Werkzeuge