Erziehungsberatung: Kinder-, Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstellen

Erziehungsberatung: Kinder-, Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstellen

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Weitere Beratungs-Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Internet

Web-Adresse Anbieter Informationen
http://www.elternimnetz.de Bayerische Landesjugendamt. Eltern im Netz wendet sich an Mütter, Väter und alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenleben. Eltern im Netz ist der etwas andere Ratgeber der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, der Fragen rund um Erziehung und Familie beantwortet.
http://www.familienhandbuch.de Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) - München Internet-basiertes Handbuch für Eltern, Erzieher, Lehrer, Wissenschaftler und andere Interessierte. 1.500 Artikel und Aktuelles zu Themen rund um Kindererziehung und Familienleben. Stichwortsuche möglich. Es gibt Informationen in acht Sprachen.
http://www.kindergesundheit-info.d Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Online-Portal zur Förderung einer gesunden Entwicklung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Eltern und Fachkräfte finden hier aktuelle und unabhängige Informationen rund um das Thema Entwicklung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
http://www.familien-wegweiser.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Online-Portal mit Informationen über Leistungen für Familien und zuständige Behörden. Im Servicebereich werden Online-Rechner und Formulare sowie eine Liste von Info-Telefonen angeboten. Informationen zu staatlichen Leistungen und Regelungen wie Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag können abgerufen werden.
  • Adressaten. Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene bis zum vollendeten 26. Lebensjahr sowie Eltern (auch Allein­erziehende, Adoptiv- und Pflegeeltern, Stiefeltern) und andere Er­ziehungs­berechtigte aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz erhalten durch "Erziehungsberatung" Hilfe und Unterstützung "bei der „Klärung und Bewältigung von persönlichen oder familienbezogenen Probleme(n) und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungs­fragen sowie bei Trennung und Scheidung“ (SGB VIII (KJHG), HzE, §28 „Erziehungsberatung“).

    Beratungsorte. Die Kinder, Jugend- und Familienberatungsstelle (KJFB) in Eisleben (Einzugsbereiche: Eisleben, Hettstedt) und die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) in Sangerhausen (Einzugsbereich: Sangerhausen) stellen ein niederschwelliges Angebot im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung dar.

    Ratsuchende können sich unmittelbar an die Beratungsstelle wenden. Die meisten kommen aus eigener Initiative, viele aber auch aufgrund eines Hinweises oder einer Empfehlung des Kindergartens, der Schule, des Haus- oder Kinderarztes, des Familiengerichts, des Jobcenters oder des Jugendamts.

    Fachliche Qualifikation. Die Fachmitarbeiter/innen bringen neben ihren Berufsausbildungen (Dipl.-Sozial­arbeiter, Dipl-Psychologe) weitere Zusatz­ausbildungen und thematische Spezialisierungen (Systemische Beratung und Therapie, u.a.m.) in die Beratungstätigkeit ein, so dass für die fachlich quali­fizierte Beratung verschiedene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stehen.

    Das Fachteam der Beratungsstelle bietet verschiedene Hilfen zur Problemlösung an, wie z.B. informatorische Beratung, psychologische und psycho-soziale Diagnostik, soziale und psychologische Beratungsgespräche, psycho­therapeutische Angebote, Vermittlungsgespräche (Konflikt-Schlichtung), Paar- und Familienarbeit, Gesprächskreise, Gruppenarbeit mit Kindern und Jugend­lichen, Arbeit mit dem sozialen Umfeld, pädagogische Hilfen, Fall-Supervision, Vorträge und Seminare, Weiter­vermittlung.

  • Aufgabenbereiche. Ratsuchende finden Hilfe und Unterstützung durch die Fachberater/innen der Erziehungs­beratungsstelle in Form von Diagnostik, Beratung und therapeutische Unterstützung sowie Konflikt-Vermittlung (A) für folgende Problembereiche:

    • Fragen zur Erziehung und Erziehungsschwierigkeiten sowie zur Entwicklung;
    • emotionale Pro­bleme (z.B. Ängste, Einsamkeit, depressive Zu­stände, Selbst­mord­gedanken);
    • soziale Verhaltens­auffälligkeiten (z.B. Kontaktschwierigkeiten, Aggres­sivität, Geschwister­rivalität, Kriminalität)
    • Schulprobleme (z.B. Leistungsversagen, Schul­schwänzen, Lese- und Recht­schreibschwächen);
    • Schwierigkeiten in der Familie (z.B. Gesprächs­verweigerung, Ablösung vom Elternhaus, Alkohol­probleme);
    • psychosomatische Auffälligkeiten (z.B. Einnässen, Einkoten, Eßstörungen, Sprach­störungen);
    • körperliche und sexuelle Gewalt in und außerhalb der Familie;
    • Trennungs- und Scheidungsprobleme (z.B. Partnerschafts­probleme, Sorge­rechtsfragen, Umgangsregelungen).


    Im Rahmen präventiver Maßnahmen (B), aber auch bei Fragen zu aktuellen Problemen (C), stehen wir auch als An­sprechpartner für Fach­kräfte anderer Dienste, Ein­rich­tun­gen und Initiativen aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule und Gesund­heitswesen mit folgenden Ange­boten zur Verfügung:

    • Fachberatungen,
    • Supervision sowie
    • Informationsveranstaltungen und Fortbildungen und
    • Thematischer Gruppenarbeit Kindern und Jugendlichen und/oder Eltern \ (z.B. „Pro-Soziales Verhalten“, „Elternschule“, „Meine Eltern haben sich getrennt“, u.a.m)


    Das Arbeitsfeld der Erziehungsberatung umfasst damit neben der Pädagogisch-Therpeutischen Einzelfallarbeit (A) als zentrales Tätigkeitsfeld auch die Arbeitsbereiche Präventionsarbeit (B) und Vernetzungsaktivitäten (C).


  • Kontaktaufnahme. Nach einer telefonischen oder persönlichen Anmeldung im Sekretariat oder bei einem Fach­berater bekommen Ratsuchende ihren Beratungstermin mitgeteilt. In dringenden Fällen (Krisen) ist dies auch kurz­fristig möglich, d.h. innerhalb 1-3 Tage.

    Ansonsten liegen i.d.R. zwischen Anmeldung und erstem Beratungsgespräch zwei bis drei Wochen Wartezeit. Ratsuchende und Berater/in überlegen im ersten Gespräch gemeinsam, welche Lösungs-Angebote (s.o) angesichts der Problemlage für den Einzelnen in Frage kommt.

    Hilfeverlauf. Der Verlauf der Hilfe-Gespräche gestaltet sich je nach Anliegen bzw. Problemlage sehr unter­schiedlich: Die Be­ratung kann nach dem Erstgespräch schon beendet sein, in der Regel besteht die Beratung aber aus mehreren Gesprächen. Viele Beratungen sind schon nach 3 bis 7 Sitzungen abge­schlossen. Andere Beratungsprozesse benötigen 10 bis 12 Sitzungen oder eine noch größere Anzahl von Beratungssitzungen bis zum Abschluss.

    Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel 45-60 Minuten, Paar- und Familiengespräche etwa 90 Minuten, Sitzungen mit Kindern 30-45 Minuten. Je nach Problemlage finden die Gespräche im einwöchigen, 14-tägigen oder 3- bzw. 4-wöchigen Rhytmus statt. In be­stimmten Fällen können auch Beratungsgespräche mit weit größeren Abständen festgelegt werden.

  • Arbeitsgrundsatz: Freiwilligkeit. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII, § 5, § 28) entscheiden die Ratsuchenden, ob sie Hilfe zur Erziehung in Form von Erziehungsberatung in Anspruch nehmen oder nicht. Sie entscheiden auch darüber, bei welcher Beratungsstelle sie diese Leistungen und Angebote in Anspruch nehmen möchten. Inhalte und Termine der Hilfegespräche werden dann in gemeinsamer Absprache zwischen Fachberater/in und Ratsuchenden vereinbart.
    Arbeitsgrundsatz: Schweigepflicht. Da die Fachberater/innen der Schweigepflicht unter­liegen, sind alle Informationen, die die Ratsuchenden mitteilen, vertraulich. Stellt es sich im Verlauf einer Beratung als sinnvoll heraus, mit den Mitarbeiter/innen anderer Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten, Behörden, Polizei, Rechtsanwälte, andere Beratungsstellen im psycho-sozialen Bereich) zu sprechen, um besser helfen zu können, so kann dies nur mit Zustimmung des Ratsuchenden geschehen.
    Arbeitsgrundsatz: Kostenfreiheit. Alle Gespräche, Beratungen und Angebote der Beratungsstelle sind für Ratsuchend kostenlos: Die Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle (KJFB) in Eisleben und Hettstedt sowie der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) in Sangerhausen wird vom Landkreis Mansfeld-Südharz finanziert und nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendhilfe­gesetzes (SGB VIII (KJHG), HzE, §28 „Erziehungsberatung“) als Angebot zur Verfügung gestellt.

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